Datenaustausch(bei Facebook Messenger) = Kaufpflicht?
Hallo
Eine gute Freundin von mir hat vor ein paar Tagen eine Anzeige auf Facebook gesehen. Sie fand die Tasche sehr ansprechend, also hat sie der Frau geschrieben, dass sie Interesse an der Tasche hätte.
Die Frau hat ihr daraufhin ihre Bankverbindung geschickt. Meine Freundin hat dann auch zugestimmt, dass sie die Tasche nehmen würde.
Jedoch hat sie sich vorhin doch dagegen entschieden, weil sie einfach eine schönere Tasche gesehen hat und dann nunmal die Tasche der Frau nicht mehr wollte.(Geld war noch nicht überwiesen.)
Sie hat ihr dann wirklich nett geschrieben, dass sie sich doch gegen ihre Tasche entschieden hat und die Frau drohte ihr mit einem Anwalt. „Datenaustausch= Kauf“ schrieb sie ihr. Ist das denn wirklich so? Ein Anwalt, wegen einer Tasche für 12€?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, vielen Dank schonmal.
2 Antworten
Ein Vertrag kommt zustande, wenn Käufer und Verkäufer für ihre Seite entsprechende Willenserklärungen abgeben, die übereinstimmen. Man müsste sich den genauen Chatverlauf anschauen, aber wenn die Verkäuferin sagt, sie bietet die Tasche (die ja also solche genau identifiziert ist) für einen bestimmten Betrag an, und Deine Freundin bekundet nicht nur "Interesse" an der Tasche, sondern fragt nach dem Preis und erkärt dann, die Tasche zu kaufen, so ist hierdurch ein Vertrag zustande gekommen.
Die Übermittlung der Bankverbindung an sich begründet keinen Vertrag, sondern dient nur als Erfüllungsdetail, das nachgereicht wird.
Die Verkäuferin hat daher sehr wahrscheinlich Recht damit, auf dem Kauf zu bestehen, da ein Kaufvertrag zustande kam.
Die gleiche Entrüstung, mit der Du fragst "Ein Anwalt, wegen einer Tasche für 12€?", dürfte die Verkäuferin zeigen, die sich fragt, warum sich Deine Freundin wegen einer Tasche für 12€ so anstellt. Wenn sie sich nicht sicher war, hätte sie eben nicht zusagen sollen.
Im Englischen gibt es das Sprichwort "You can't have your cake and eat it."
Gem. Deiner Ausführung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
"Meine Freundin hat dann auch zugestimmt, dass sie die Tasche nehmen würde."
Es gibt das Angeot und die Annahme!
Die Verkäuferin ist im Recht!
"Ein Anwalt, wegen einer Tasche für 12€?"
Das ist dem Anwalt egal, der schreibt eine Rechnung.
Und wenn es doch "nur" um 12 Euro geht, soll Deine Freundin bezahlen und gut ist! 😜😁😎