Das Finanzamt änderte eigenmächtig meine Steuerklasse von II in I. Ab wann kann ich den Antrag stellen, erhalte ich das zuviel gezahlte Geld rückwirkend?
Das Finanzamt änderte eigenmächtig und ohne Vorabinfo meine Steuerklasse von II in I.Ab wann kann ich den Antrag rückwirkend stellen, erhalte ich das zuviel gezahlte Geld rückwirkend?
meine Steuerklasse ist von II in die I geändert worden, leider bereits seit genau 17 Monaten. Grund dafür laut Finanzamt, dass mein Sohn 18 wurde. Ich bin alleinerziehend. Ich soll einen Antrag auf Änderung stellen.
Meine Frage - Ab wann kann ich den Antrag wückwirkend stellen, erhalte ich das zuviel gezahlte Geld rückwirkend?
1 Antwort
Den Antrag kannst Du nur für die Zukunft stellen.
Für die zurückliegenden Jahre 2019 und 2020 bekommst Du ggf. eine Erstattung, wenn Du eine Steuererklärung einreichst, incl. Anlage Kind.
Für 2021 kann evtl. auch der Arbeitgeber rückwirkend korrigieren, ansonsten läuft es auch für diesen Zeitraum über die Steuererklärung.