Darlehnsabrechnung
Ich habe bei der Sparkasse ein Hypothekendarlehn ablösen lassen. Es wurde alles Fristgerecht erledigt. Die Sperkasse hat mir nun eine Abbuchung von 25€ berechnet. Was aber die größte Schweinerei ist sie will mir die Abrechnung erst Ende des Jahres zukommen lassen und wenn ich es eher haben möchte solle ich nochmal Gebühren bezahlen. Außerdem war die Ablösung höher als die Restschuld Nun die Frage sind die Gebühren Rechtens und ich denke mal die Abrechnung sollte mit den Ausgleich in einen angemessenen Zeitraum sein Ebenfalls hat sie eine Gebühr von 25€ abgebucht für die Sicherheitenfreigabe meine Lebensversicherung, die ich anne abtreten mußte. Ist das Zulässig
2 Antworten

Die GEbühren stehen vermutlich alle in den AGB der Bank. Trotzdem einfach mal bei der Verbraucherzentrale anfragen.
Die Berechnung des Ablösebetrges muss natürlich schon vor dem Ende des Jahres bekannt gegeben werden.

Es ist bei Deiner Beschreibung nicht klar, warum und wofür die Sparkasse jeweils eine Gebühr berechnet hat. Das sollte sie aber deutlich gemacht haben.
Generell ist zu sagen, dass sie Fremdgebühren (z.B. für einen Notar) für Darlehns- oder Sicherheitenlöschung oder -übertragung berechnen darf. Eine Gebühr für ihre eigene Arbeit mit dem Darlehn ist selten rechtens. Auf den üblichen, kostenlosen Jahreskontoauszug mußt Du noch etwas warten oder bei vorzeitiger Erstellung zahlen.
Widerspreche ggfls. der jeweiligen Gebühr und wende Dich bei Ablehnung an den Ombudsmann oder Verbraucherzentrale. Es gibt bei Sparkassen regionale Schlichtungsstellen, die hier erfragt werden können:
DSGV, Charlottenstr. 47, 10117 Berlin, Tel. 0 30/20 22 53 39, www.dsgv.de