Darlehen der Eltern tilgen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also es handelt sich hier um ene Schenkung, das ist klar.

Eltern gehören in die Steuerklasse II und haben daher einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro.

Nun kommt es also darauf an, wer genau die Schulden hat, Vater/Mutter oder beide gemeinsam. Haben beide gemeinsam die Schulden, so erhält jeder eine Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro und der FB wird nicht angekratzt.

Hat aber nur einer von beiden die Schulden, heißt es Aufpassen wei weiteren Zuwendungen in den nächsten 10 Jahren (bzw. in den vergangenen 10 Jahren).

Muss ich diese "Schenkung" beim Finanzamt anmelden?

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Schon mal danke für die bisherigen Antworten. Wahrscheinlich muss ich diese "Schenkung" beim Finanzamt anmelden?

Lieber Siegfried74,

ich möchte dich bitten in Zukunft die "Antwort kommentieren" Funktion zu nutzen um deine Anmerkungen zu machen. Dies dient der besseren Übersicht.

Freundliche Grüße

Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam

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Warum unterstützt du deine Eltern nicht mit einem zinslosen Darlehen. Du musst in diesem Fall keine Schenkung melden und sicherst dir gleichzeitig die Rückzahlung .Dies ist von Vorteil bei mehreren Erbberechtigten ( z.B.Geschwister).