Darf Vermieter Reinigungsfirma engagieren, wenn im Mietvertrag steht, dass Mieter putzen?
Guten Tag.
Wenn in einem Mietvertrag steht, dass die Mieter für das Putzen des Treppenhauses zuständig sind, darf der Vermieter dann eine Reinigungsfirma engagieren und die Kosten dafür auf die Mieter abwälzen, wenn er die Meinung vertritt, dass die Mieter ihre Arbeit nicht pflichtgemäß erfüllen?
Gruß,
Sippel55
1 Antwort

Normalerweise darf der Mieter natürlich nicht gegen den Mietvertrag handeln. Das heißt also, dass er nicht einfach eine Firma damit betrauen darf, die Arbeiten zu übernehmen, die von der Hausgemeinschaft ausgeführt werden sollen. Aber die Frage ist natürlich, ob das Treppenhaus auch wirklich vereinbarungsgemäß gereinigt wird. Wenn das nachweislich nicht der Fall ist, dann sieht es schon wieder anders aus. Aber wie gesagt: im Prinzip dar er nichts in Rechnung stellen.