Darf meine ex einfach in meine Wohnung, ohne meine Erlaubnis?

4 Antworten

Es kommt auf die mietvertragliche Konstellation an, zu der du aber leider nichts schreibst.

Habt ihr beide die Wohnung gemeinsam angemietet (beide als Hauptmieter im Mietvertrag)? Wenn ja, wurde sie bereits wirksam aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlassen (von dir UND vom Vermieter)? Eine Kuendigung nur durch sie oder dich waere hier ja nicht moeglich.

Oder besteht vielleicht zwischen dir und ihr ein Untermietverhaeltnis? Das waere schon dann der Fall, wenn du zwar alleiniger Mieter der Wohnung waerst, ihr aber eine Vereinbarung hattet, dass sie sich an der Miete beteiligt (ob sie sich dann tatsaechlich daran beteiligt hat, ist erst einmal nebensaechlich). Wenn ja, wurde das Untermietverhaeltnis wirksam (also u.a. auch schriftlich) gekuendigt und wenn ja, von wem und zu wann?

Es waere also durchaus moeglich, dass sie nach wie vor rechtmaessige Mieterin (oder Untermieterin) ist und somit die Wohnung natuerlich auch jederzeit eigenmaechtig betreten darf.

Nein, selbst dann nicht, wenn sie im Mietvertrag mit drinn stehen sollte.

Wechsel das Schloss aus und fordere den Schlüssel zurück.

Achtung sollte das derzeitige Schloss vom VM sein, musst du dieses samt Schlüssel aufbewaren und bei Auszug wieder einbauen.

Nein, selbst dann nicht, wenn sie im Mietvertrag mit drinn stehen sollte.

Solange sie gleichberechtigte Hauptmieterin ist, kann sie auch in der Wohnung ein- und ausgehen, denn sie haftet ja auch gesamtschuldnerisch für die Kosten.

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Natürlich darf man die Wohnung eines anderen nicht ohne dessen Einverständnis betreten.

darauf hin meinte sie das ich so oder so in meine Wohnung kommen wird, ist das Rechtens, darf sie einfach in meine Wohnung kommen?

Anstatt groß herumzudebattieren, dem kannst Du ganz einfach durch Austausch des Wohnungstürschlosses entgegenwirken.