Darf meine ehemalige Partnerin mich verklagen weil ich ihr angeblich Geld schulde?
Hallo,
Ich habe Vollgendes Problem.
Meine ehemalige Lebensgefährtin hat mich, oder möchte mich verklagen da ich Ihr Geld schulde, angeblich. Für die Situation muss ich leider etwas weiter ausholen um die Sachlage zu erklären.
Ich bin mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin zusammengezogen und wir haben uns kurz darauf getrennt. Beide sind relativ zügig wieder ausgezogen und wir haben den Mietvertrag gekündigt. Nun sind bei dem Auszug, leider kann ich ihr das nicht nachweisen, Beschädigungen in der Wohnung angefallen.
Es ging um knapp 3.000€.Sie hat hat sich selbstständig mit dem ehemaligen Vermieter in Verbindung gesetzt und mit ihm eine Zahlung von 3x500€ ausgemacht. Ich für meinen Teil habe gesagt ich zahle 250€ x6 damit die Schulden getilgt sind.
Nun habe ich einen Brief von ihrem Anwalt bekommen das ich ihr 3.000 Euro Schulde?!? Der Anwalt hat mir auch kostenauflistungen gegeben nur auf diesen Kostenauslistungen und Rechnungen steht als zahler nicht meine ehemalige Lebensgefährtin sondern der ehemalige Vermieter... Diese Kostenauflistungen hatte ich auch nach dem Auszug für die Renovierungsarbeiten bekommen. Jetzt habe Ich mir das Geld für die Restschulden geliehen uns sofort ausgeglichen, bei meinem ehemaligen Vermieter. Jetzt sollte ich ihr ja keinerlei Schulden, oder?
Die 2the Sache Ist die Kaution die gezahlt wurde. Sie möchte die Hälfte der Kaution von mir erstattet bekommen haben.
Als wir damals zusammengezogen sind hat sie die Kaution bezahlt 1470€. Ich habe ihr das Geld bar gegeben da Ich meine Kaution Bar ausgezahlt bekommen habe durch meine Vorvermieter. Hatte dennen das damals auch Bar gegeben. Sie hat meinen Teil der Kaution auch angenommen. 735€ bar auf die Hand. Ich habe mir nie Gedanken gemacht das ich für sowas mal verklagt werden kann oder von einem Anwalt angeschrieben werden kann.
Komme ich aus dieser gesamten Geschichte wieder raus? Muss ich ihr jetzt nochmal 735euro zahlen obwohl sie dieses Geld ja schon bekommen hat? Es war ja in einer Beziehung und Ich habe a sowas wie Quittungen oder dergleichen nicht gedacht, man liebt ja sein Gegenüber und denkt über das was oben passiert ist nicht nach.
4 Antworten
Es nützt Dir zwar nichts, aber dieser Verlauf ist leider mal wieder ein perfektes Beispiel, wie etwas nicht laufen sollte. Bar, ohne Quittungen, ohne schriftliche Vereinbarungen, alles, weil man sich wegen der vermeintlich großen Liebe nichts zu sagen traut.
Dir konkrete Ratschläge zu einzelnen Punkten zu geben, ist für dieses Forum etwas zu umfangreich und Deine Beschreibung leider etwas zu konfus und unstrukturiert. Eine rechtliche Beratung in einem anonymen Forum wäre ohnehin fragwürdig. Bevor Du Dich ahnungslos weiter verstrickst, wäre es u.U. zu empfehlen, Dich anwaltlich beraten/vertreten zu lassen.
Ich verstehe Dich so, dass Du zumindest einen Betrag ("Restschulden", wieviel, 1.500, 3.000 ?) an den Vermieter bezahlt hast, wofür Du ja wohl einen Beleg haben solltest. Diesen Anteil solltest Du also belegbar bezahlt haben.
Was die Kaution betrifft, verstehe ich nicht, was da noch zu zahlen sein soll, die ist doch damals bereits bezahlt worden und müsste nach Auszug vom Vermieter jetzt zurückgezahlt werden, so dass eher Du Deinen Anteil von Deiner Ex zurück erhalten müsstest.
Auf jeden Fall musst Du zunächst mal gar nichts beweisen und/oder bezahlen. Fordern kann man viel. Wenn Deine Ex etwas von Dir will, muss sie ihre Forderungen nachweisen, womit eher sie Schwierigkeiten bekommen sollte, wenn es keine schriftlichen Belege gibt. Ein "einfaches" Anwaltsschreiben ist zunächst mal kein Grund zur Panik. Schreib dem Anwalt, dass Du die Forderungen als unberechtigt zurückweist und von Deiner Seite Deiner Ex gegenüber keine Verpflichtungen bestehen und fertig.
Weiter machst Du nichts, schon gar nicht irgendetwas zu bezahlen
Wichtig ist allerdings, was hier auch schon angemerkt wurde, dass Du, falls ein Mahnbescheid kommen sollte, unbedingt fristgemäß widersprechen musst. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Dann muss die Gegenseite ihre Forderung beweisen.
was der Anwalt schreibt ist doch nicht Rechtskräftig, der schreibt das was deine Ex will da er dafür von ihr bezahlt wird.
Du kannst dich normalerweise erst einmal ruhig zurücklegen und abwarten was dann passiert.
Sollte allerdings ein Mahnbescheid über das Gericht ins Haus flattern, den mußt du dann fristgerecht wiedersprechen und deine Ex muß dann beweisen das sie Geld von dir bekommt.
Darf meine ehemalige Partnerin mich verklagen
Klar. Jemanden verklagen darf man immer. Problematisch wird es meist erst beim Klage gewinnen.
Du kannst dem Gericht deine Sicht der Dinge darlegen, und wirst dann sehen ob das Gericht zu der Überzeugung kommt dass diese der Wahrheit entspricht. Das Ergebnis kann hier niemand vorhersagen. Alternativ kannst du die geforderten Summen bezahlen, dann ist die Sache vom Tisch.
Warum sollte die das nicht dürfen?
Selbst wenn ich darauf Bock hätte, könnte ich Dich verklagen, einfach so.
Wer gewinnt und/oder verliert, steht in den Sternen.
Hast Du evtl. einen Zeugen, der die Kautionszahlung bestätigen könnte?