Darf mein Vermieter mir verbieten das mein Mann bei mir einzieht, im Mietvertrag stehen meine Tochter und ich drin? Nun wird ein FührungZeugnis verlangt?

4 Antworten

Für deine Frage ist zunächst mal §553 BGB relevant. Nach diesem Gesetz muss der der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden, wenn man einen Dritten aufnimmt. Auch ein Lebenspartner wäre ein "Dritter".

Ein enger Familienangehöriger wie der Ehemann (also falls ihr verheiratet seid) ist aber kein Dritter. Der Ehemann ist dem Mieter für den Mietvertrag gleichgestellt. Das bedeutet, hier muss man den Vermieter nicht um Erlaubnis fragen und der Vermieter kann den Einzug nicht verweigern. Der Vermieter muss über den Einzug lediglich informiert werden.

Nein, ich bin mir sicher, dass der Vermieter keine derartigen Auskunftsansprüche hat.

Er darf gemäss Paragraf 553 BGB die Aufnahme verweigern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, diese Person nicht aufzunehmen. Über Auskunftspflichten des aufzunehmenden Ehemannes lese ich nichts im Gesetz.

Ich wüsste auch nicht, weshalb irgendwelche Informationen dem Vermieter die Erlaubnis der Aufnahme unzumutbar machen sollten.

Unzumutbar wäre es ihm beispielsweise, wenn er (oder andere Bewohner des Hauses) konkret von der Person bereits nachweisbar bedroht oder geschädigt worden wären (also geschlagen, Reifen aufgeschlitzt, oder andere Hausbewohner wurden nachweislich von ihm bestohlen o.ä.).

Der Vermieter hat jedenfalls nicht zu prüfen, ob ihm der Ehemann als Mieter genehm wäre, denn er wird kein Mieter. Und ein Eintrag im Führungszeugnis wäre genauso irrelevant wie ein Schufa-Eintrag. Ob der Ehemann nun bereits wegen Bafög-Betruges oder Mordes verurteilt wurde, hat den Vermieter nichts anzugehen, soweit es ihn nicht selbst betraf. Es geht darum, ob es dem Vermieter persönlich und konkret nicht zuzumuten ist, und nicht um sein Wertesystem.

Nachweise finde ich jetzt nicht, insofern frag den Vermieter nochmal nach der vermeintlichen Rechtsgrundlage für diesen Auskunftsanspruch. Die wird er nicht liefern können.

..." Nun wird ein FührungZeugnis verlangt?...

nun ja, einem stadtbekannten Störenfried, Mietnomaden oder gar Terroristen, kann der Vermieter den Einzug in die Wohnung tatsächlich verweigern. Vermieter sind eben vorsichtig, verständlich !

Ansonsten gilt,

- du als Mieterin musst die Aufnahme deines Ehemanns dem Vermieter anzeigen 

- es darf durch diese Aufnahme keine Überbelegung der Wohnung entstehen

- eine Zustimmung des Vermieters ist ansonsten in diesem Fall nicht notwendig.

Ich würde mich an eurer Stelle mal bei einem Mieterverein melden und dort eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.