Darf mein Nachbar über meinen Acker laufen?
Am Ende unseres Grundstückes grenzt ein Acker, welchen wir vor ein paar Jahren gekauft haben.
Unser direkter Nachbar läuft jeden Tag mehrmals auf dem Randstreifen (ca. 2 m) zwischen unserem Grundstück und dem bestellten Acker, um entweder mit seinem Hund spazieren zu gehen oder mit seiner Schubkarre Grünabfälle u. ä. zu transportieren.
Obwohl wir ihn schon zig mal angesprochen haben, dass wir dies nicht wünschen ( er kann dann jedes mal auf unseren Hof gucken und macht das auch!) sieht er sich im Recht, da ja auch niemand etwas gesagt hat, als der Acker uns noch nicht gehörte.
Ich würde mich sehr über "sattelfeste" Argumente eurerseits freuen, denn mit freundlichem Reden komme ich da leider nicht mehr weiter .....
3 Antworten
So lange der Acker nicht eingezäunt ist oder "Betreten des Grundstückes verboten" sichtbar beschildert ist, wird es schwierig, den Nachbar dafür zu belangen. Es geht in Streitfällen immer wieder darum, ob ein Privatgrundstück als Solches erkennbar ist.
"sattelfeste" Argumente
kann Dir ein Anwalt geben ..... ansonsten dürften eher Mutmaßungen in den Raum gestellt werden.
Ansonsten - "ganz allgemein"
der Randstreifen (ca. 2 m) zwischen Eurem Grundstück und dem bestellten Acker,
gehört wem .... sprich gehört er zu Eurem Privaten Grund , dann hat besagter Nachbar kein Recht diesen zu nutzen - zu begehen.
Kommt darauf an, wem die 2 Meter Randstreifen gehören!
Entschuldige bitte, wenn ihr euren Acker verpachtet habt, kann der Pächter das Betreten des Randstreifens untersagen/verbieten, nicht aber ihr.
der Randstreifen gehört zum Acker, also uns, der Landwirt, welcher ihn gepachtet hat, kommt mit seinen Maschinen nur nicht dichter ran.