Darf man Vermieter falschen Beruf nennen- muß man hier ehrlich sein?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man darf auch gegenüber dem Vermieter seine Privatsphäre waren. Die Grenze ist allerdings da, wo elementare Interessen des Vermieters verletzt werden. Wer sich etwa als Ingenieur mit geregeltem Einkommen vorstellt und in Wahrheit seit Jahren von ALG2 lebt und daher die Miete nur mühsam aufbringen kann, riskiert die Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung.

Das AG Saarlouis hat entschieden, das es eine arglistige Täuschung bedeuted den falschen Beruf zu nennen und der Räumung der Wohnung zugestimmt.Begründet mit dem Interesse des Vermieters einen dauerhaft solventen Mieter zu haben. In wie weit eine falsche Berufsangabe Deinen Vermieter tangiert, kann ich hier nicht sagen.

Beides wird den Vermieter nicht zufrieden stellen, um sein erhebliches Mietausfallrsisiko abzuschätzen.

Wenn er sich die letzten Gehaltsabrechnungen vorlegen lässt, weiß er, als was und wo du arbeitest. Und ob Gehaltspfändungen vorliegen. Und ohne SCHUFA-Auskunft und Abfrage bei der creditreform vermieten nur die Blauäugigsten.

Und wenn er nur ansatzweise den Eindruck hat, du schummelst, machst ihm was vor oder eierst herum, hat sich deine Bewerbung ganz schnell erledigt.

G imager761