Darf man an der Grundstücksgrenze eine separate Terrasse bauen?

2 Antworten

Regelung durch Bauordnung der Bundesländer !

Google: Grundstücksgrenze/separate Terrasse/dein Bundesland(?)

Nein grundsätzlich nicht. In allen Baugesetzen aller Bundesländer ist dies ausgeschlossen. Gebäude und Einrichtungen, die Wohnzecken dienen können nicht als Grenzbebauung ausgeführt werden. Das gilt für Räume, Terrassen und Balkone.

Garagen, Carports, Abstellräume, Gartenhäuser Gewächshäuser sind meist zulässig.