Darf man als Rentner mit einer 3-Zimmer-Wohnung 1 Zimmer vermieten, oder wird dann die Rente minimiert?

3 Antworten

Einnahmen aus der Untervermietung eines Raumes Deiner Wohnung stellen kein anrechenbares Einkommen bei der Prüfung der  Hinzuverdienstgrenze dar, da es sich hier weder um Arbeitsentgelt aus einer abhängigen Beschäftigung noch um Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit handelt.

Insofern entfällt auch eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Rentenversicherungsträger.

Wenn Du die normale Altersrente (keine vorgezogene) erreicht hast, kannst Du soviel hinzuverdienen, wie es Dir beliebt. Mieteinnahmen sind aber, unter anderem, immer außen vor.

Du hast das gute Recht dazu. Kannst ja auch einen Minijob neben der Rente machen, ohne, dass das Auswirkungen hat.