Darf ich während des Bezugs von Elterngeld den Wohnsitz ins Ausland verlagern?

1 Antwort

§ 1 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)

(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer
1.
einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2.
mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
3.
dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4.
keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Damit hat sich entweder das Elterngeld, oder der Umzug ins Ausland erledigt.

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