Darf ich während des Bezugs von Elterngeld den Wohnsitz ins Ausland verlagern?
Hallo zusammen,
meine Frau und ich bekommen in wenigen Wochen unser Kind und wollten nach der Geburt Elterngeld beziehen. Allerdings planen wir auch, nach der Geburt in ein anderes EU Land auszuwandern. Nun meine Frage, verlieren wir den Anspruch auf Elterngeld sobald wir unseren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder bleibt dieser bestehen?
Grüße und Danke bk
1 Antwort

§ 1 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)
(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer- 1.
- einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
- 2.
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
- 3.
- dieses Kind selbst betreut und erzieht und
- 4.
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
- Damit hat sich entweder das Elterngeld, oder der Umzug ins Ausland erledigt.