Darf ich trotz Mini-Aufstockung meiner Rente meinen überzogenen Dispo-Kredit in einen Ratenkredit umschulden?

2 Antworten

Da hier jetzt nicht gerade eine überwältigende Resonanz auf meine Frage stattfand, schließe ich hiermit dieses Thema. Ich helfe mir jetzt selbst, indem ich nächste Woche direkt beim Sozialamt vorspreche, das mir die Mini-Grundsicherung zur Rente genehmigt hat, und dort nachfrage, was rechtens ist und was ich machen darf! 

Um Dir eine Antwort zu geben fehlen wesentliche Informationen.

Wie hoch ist die Summe um den Dispo zurück zu zahlen?

Wie hoch sind Deine Haushaltskosten?

Wie hoch ist Deine Rente?

Wie alt bist Du?

Auch wenn Du ein Darlehen bekämest, Wie willst Du künftig vermeiden wieder zu überziehen?

Auch wenn es blöd klingt: "Versuche über einen Nebenjob zus. Geld zu verdienen und den Dispo schnell abzutragen."

Zu prüfen wäre die Hinzuverdienstgrenze. Auch würde dann evtl. der Aufstockungsbetrag wegfallen. Du wärst jedoch schnell raus aus dem Schlamassel.

Wie ich vermeiden will, wieder zu überziehen? Kein Problem. Ich lasse mein Konto wieder in ein reines Guthabenkonto umwandeln, dann kann ich nicht mehr überziehen. Ich bin jahrelang mit den geringsten Mitteln ausgekommen, die man sich nur vorstellen kann, was viele andere so nicht geschafft hätten! Aber wenn man plötzlich kann, dann kauft man nicht mehr nur "trocken Brot", sondern leistet sich auch mal Wurst oder ein paar Schuhe, was man vorher jahrelang nicht konnte. So werden aus den vorher 40 - 50 Euro wöchentlich dann leicht 100 Euro, weil man nach jahrelangem Darben glücklich ist, nicht mehr auf jeden Cent schauen zu müssen. 

Und so kommt eine Überziehung schnell zusammen, obwohl man nicht mal außergewöhnlich viel Geld ausgibt. Aber ich kann auch ganz schnell wieder so leben wie vorher, wenn ich es muss! An meine Ratenzahlungen habe ich mich in meinem Leben immer strikt gehalten, ohne Wenn und Aber! Und das würde ich jetzt wieder tun! 

Ich bin schon etwas älter und chronisch krank (mehrere Bandscheibenvorfälle, Rheuma und etliche andere chronische Krankheiten) und kann mich vor Schmerzen kaum noch rühren! 

Habe aber im Netz recherchiert, dass bei Sozialhilfe lt. SGB XII Barbeträge in Höhe bis zu 1600 Euro als Schonvermögen gelten, ab 60 Jahren sogar 2600 Euro. Also würde ich mich doch wohl auch nicht schuldig machen.

Mir bleibt nur der Kredit oder den Dispo ewig lange abtragen und hoffen, dass die Bank stillhält. Inwieweit mir die Bank überhaupt entgegenkommen würde, weiß ich ja noch nicht mal, wollte vorher meine Fragen grundsätzlich abklären, bevor ich irgendwas unternehme. 

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