Darf ich ohne Erbschein das Türschloss austauschen?
Ich habe von meiner Großmutter, laut Testament, ein Haus geerbt. Mein Onkel hat nun Möbel aus dem Haus genommen. Er hat noch einen Schlüssel von meiner Großmutter. Der Erbschein wurde beantragt und wir warten auf die Testamentseröffnung.
Darf ich ohne Erbschein das Türschloss tauschen, damit sich keiner mehr was aus dem Haus nimmt?
1 Antwort

Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Erbe, erbrecht
Ja, das kann man machen. Ich würde es unter Zeugen machen udn ggf. den Schlüssel zur Aufbewahrung beim Amtsgericht abgeben. Eventuell mit dem Hinweis, das schon Sachen entfernt wurden und es um Sicherung geht.
Es ist ja anscheinend kein notarielles Testament, denn sonst bräuchtet ihr keinen Erbschein.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.