Darf ich ohne Erbschein das Türschloss austauschen?

1 Antwort

Ja, das kann man machen. Ich würde es unter Zeugen machen udn ggf. den Schlüssel zur Aufbewahrung beim Amtsgericht abgeben. Eventuell mit dem Hinweis, das schon Sachen entfernt wurden und es um Sicherung geht.

Es ist ja anscheinend kein notarielles Testament, denn sonst bräuchtet ihr keinen Erbschein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

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