Darf ich in einer privat Insolvenz eine Discothek eröffnen. Bzw pachten oder mit Pächter werden?

8 Antworten

Die Probleme haben Dir die anderen Antworter schon genannt.

Wenn überhaupt und es muss wirklich sehr gut durchdacht sein, dann geht es nur mit einer sehr speziellen Konstruktion, die ich mal für solche Fälle entwickelt habe.

Aber wie gesagt, Du musst es Dir sehr gut überlegen. Schulden dürfen in der Situation nicht noch einmal gemacht werden. Eine unbezahlte Rechnung eines Lieferanten kann deinem Vorhaben das Genick brechen und Dein Insolvenzverfahren zu Nichte machen.

Wende Dich an einen Berufskollegen von mir und kalkuliere mit dem erstmal durch, ob sich die Sache lohnt.

Oder mache mit einem GRündungsberater einen Plan.

In Deiner Situation geht es ohne professionelle Hilfe nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für diese wertvolle Info, ich werde das gut durchdenken einen Plan erstellen und professionelle Hilfe suchen

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Grundsätzlich kannst Du während des Insolvenzzeitraumes erneut selbständig werden. Im Regelfall stimmt der Insolvenzverwalter zu und gibt den neuen Betrieb aus der Masse frei.

Es muss Dir aber klar sein, dass Du für Niemand seriösen kreditwürdig bist. Getränke und ähnliches gibt es erstmal nur gegen Vorkasse; Bankkonten nur auf Guthabenbasis und wenn Du die Steuerzahlung einmal versäumst bzw. auch nur die Abgabe einer Voranmeldung verzögerst wird das Finanzamt die Konten dicht machen und ein Gewerbeuntersagungsverfahren anregen.

Es ist ein Tanz auf Messers Schneide.

Ja, das geht. Eine selbständige Tätigkeit ist genau so möglich, wie ein Angestellterjob.

Dazu musst Du mit deinem Insolvenzverwalter sprechen. Der (bzw. das Insolvenzgericht) muss seine Zustimmung zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit erteilen. Du musst also einen entsprechenden Antrag stellen.

Dann wird ein "fiktives Einkommen" festgelegt. Das wird so ähnlich hoch sein, wie wenn Du als Angestellter arbeitest. Den pfändbaren Anteil aus diesem musst Du laufend / monatlich an den Insolvenzverwalter abgeben. Damit kann auch nicht in den laufenden Betrieb (der Disco) hineingepfändet werden. Dadurch wird ein geordneter Betrieb des neuen Unternehmens möglich!

Wenn Du wider erwarten mehr verdienst als das "fiktive Einkommen", kannst Du den Rest behalten und zum Beispiel in das Unternehmen investieren. Wenn Du weniger verdienst, musst Du trotzdem den pfändbaren Anteil aus dem fiktiven Einkommen an den Insolvenzverwalter zahlen.

Vielen Dank, auf solch einer Antwort habe ich gewartet

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Vorsicht mit diesem Rat. Er ist natürlich grundsätzlich richtig, aber der, der unter diesen Umständen selbständig ist, muss höllisch aufpassen, dass er keine Rechnung vergisst und so möglicher Weise in den Bereich der Vollstreckung kommt. Das kann sein Insolvenzverfahren gefährden.

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@wfwbinder

Sobald das Insolvenzverfahren angelaufen ist, sind alle Vollstreckung durch Altgläubiger unzulässig. Man ist nur gegenüber dem Insolvenzverwalter auskunftspflichtig. Deshalb muss man sich auch vor Vollstreckungen nicht fürchten. Man kann eine solche Vollstreckung jeweils leicht abwenden, durch Verweis auf das Insolvenzverfahren. Der Gerichtsvollzieher geht dann wieder. Und kommt auch bei neuen Vollstreckungsversuchen nicht mehr.

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@AndiRat

Ich meinte für neue Schulden aus dem Betrieb. Die fallen nicht unter das Insolvenzverfahren.

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@wfwbinder

Das stimmt. Neue Rechnungen sollten sorgfältig gezahlt werden. Denn ansonsten ist man schnell wegen Betrugs dran, vor allem wenn man sich noch in einen laufenden Insolvenzverfahren befindet. Man darf nur etwas bestellen, wenn man sich sicher sein kann, dass die Rechnung pünktlich bezahlt werden kann.

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Auch wenn die Disco steht, du mußt bevor du überhaupt öffnen kannst in Vorleistung treten, oder brauchst du keine Ware?, kein Material ? keine Pacht?, keine Lohnkosten?, keine Gewerbesteuer?und sogar Wechselgeld muß eingerechnet werden
Ich denke bevor du einen Euro eingenommen hast bist du schon mal so 20.000 € los.

wenn du das hättest, würden es dir die Gläubiger schon wieder wegnehmen, und zwar mit Recht.
Zahle deine Schulden bevor du neue machst.

Da stellt sich doch die Frage, wie Du das finanzieren willst.

Kredit bekommst Du keinen weil die Insolvenz bei der Schufa eingetragen ist. Auch wird kein Vermieter bereit sein mit Dir einen Vertrag abzuschließen.

Das Ding ist den Vermieter kenne ich.

Das Teil ist komplett fertig möbliert von innen, aber er will es nicht mehr führen aus gesundheitlichen Gründen.

Ich kann es günstig pachten bzw mit einsteigen als mit Pächter oder sonst desgleichen.

Also die aufbaukosten sind alle gedeckt

Nur meine Frage ist halt klappt das wegen der Insolvenz oder nicht?

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@cellorodriquez

Du musst doch auch mit Getränken und anderen Sachen beliefert werden um die Diskothek betreiben zu können. Wenn die Lieferanten von der Insolvenz erfahren liefern die entweder überhaupt nicht mehr oder nur gegen Vorkasse.

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