Darf ich in der Zwischenzeit arbeiten gehen?

1 Antwort

Schulrecht ist bundeslandabhängig. In den meisten Bundesländern ist man berufsschulpflichtig bis zum Ende des Schuljahres, in dem man 18 Jahre alt wird. Hat man keinen Ausbildungsplatz, ist man vollzeit berufsschulpflichtig, das wäre dann die Teilnahme an einem berufsvorbereitenden Jahr, Bezeichnung je nach Land unterschiedlich. Google 'Schulpflicht' und Dein Bundesland.