Darf ich in der Zwischenzeit arbeiten gehen?
Hallo, ich hätte da mal eine Frage.
ich habe meinen Realabschluss dieses Jahr absolviert und bin dann auf ein berufliches Gymnasium gegangen. Ich habe vor 1 Monat dort aufgehört und ein FSJ bei der AWO angefangen und würde das nächste Schuljahr 22/23 auf eine Fachlberschule gehen und dann mein Fachabi machen. Jetzt hab ich das Problem, dass wenn ich mich nicht impfen lasse, dass die mich kündigen werden. Meine Frage wäre dann jetzt ob ich in der Zwischenzeit bis Juni oder Juli, arbeiten gehen darf ohne Ausbildung oder ob ich zurück zur Schule muss.
Es würde mich sehr freuen wenn mir jemand die Frage beantworten könnte:)
Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
Schulrecht ist bundeslandabhängig. In den meisten Bundesländern ist man berufsschulpflichtig bis zum Ende des Schuljahres, in dem man 18 Jahre alt wird. Hat man keinen Ausbildungsplatz, ist man vollzeit berufsschulpflichtig, das wäre dann die Teilnahme an einem berufsvorbereitenden Jahr, Bezeichnung je nach Land unterschiedlich. Google 'Schulpflicht' und Dein Bundesland.