darf ich eine privatstrasse befahren oder begehen um jemanden zu besuchen? da ein anrainer einen rechtsanwalt beauftragt hat mit kosten von fast 500,-?

1 Antwort

Nein, das ist eine Eigentumsstörung. Es sei denn, der Besuchte hat ein Wegerecht und es wäre der einzig mögliche Weg zu ihm.

Die Häuser werden also noch woanders eine Zuwegung haben,, die nicht über die privat Strasse führt.