Darf ich auf einem unvermieteten Parkplatz parken?

2 Antworten

Natürlich darf der Vermieter das untersagen. Wieso hast Du denn Zweifel daran? Es ist sein Eigentum, er bestimmt. Und dass man nicht kostenlos fremden Parkraum belegen darf muss doch wohl jedem einleuchten.

Private Parkplätze sind Teil der jeweiligen Privatgrundstücke, d.h. die Eigentümer dieser Grundstücke können zwar ein öffentliches Parken gestatten, wenn sie das wünschen, aber grundsätzlich gilt zunächst, dass es sich um keine öffentlichen Parkplätze handelt. Also ist ein "wildes Parken" ohne Mietvertrag unzulässig.

Die Kennzeichnung vermieteter Parkplätze z.B. durch ein Kennzeichen des Mieters ist zwar eine Indikation, aber in Abwesenheit dieser Markierung kann dennoch ein Parkplatz vermietet sein.