Darf ich?

3 Antworten

Einmalig auf einem Kinderflohmarkt mit Zustimmung deiner Eltern sicher schon. Sonst eher nicht (mangelde volle Geschaeftsfaehigkeit, gewerbliches Handeln).

Du bist aufgrund deines Alters beschränkt geschäftsfähig und damit sind Geschäfte die du tätigst, von der Einwilligung deiner Eltern abhängig und ansonsten schwebend unwirksam. Der Verkauf von selber hergestellten Waren ist dazu noch eine gewerbliche Tätigkeit, die du in deinem Alter ohne Zustimmung der Eltern und des Vormundschaftsgerichts nicht ausüben darfst.

NEIN, Du darfst als zwölfjähriges KIND noch kein Gewerbe betreiben!

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