Darf Hausverwaltung Strom ein Jahr im Nachhinein ohne Vertrag verrechnen?
Ich, Wohnungseigentümerin, habe mit meiner Hausverwaltung folgendes Problem, dass sie trotz mehrmaligen Aufforderungen schon seit einem Jahr nicht den Strom auf mich umgemeldet hat. Mich selbst bei einem Stromlieferanten anzumelden habe ich versucht, der erklärte mir aber, dass das nur durch die Hausverwaltung ginge. Am Ende des Jahres rief sie mich panisch an, dass eine Jahresabrechnung schon seit einiger Zeit fällig sei und ich einen sehr hohen Betrag nun auf einmal begleichen muss.
Jetzt wollte ich mich wissen, ob ich das verweigern kann, da ich nie einen Stromlieferungsvertrag mit der Hausverwaltung abgeschlossen habe und sie darüber hinaus gegen meinen Willen den teuersten Stromlieferanten gewählt hat.
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten

Wenn man eine Wohnung bezieht, macht man mit dem Verkäufer, oder mit dem Vermieter, oder der Hausverwaltung eine Wohnungsübergabe.
Bei der Gelegenheit werden die Zählerstände aufgenommen.
Danach meldet man diesen Zähler (dafür haben die eine Nummer) an den Versorger und ist dort im Vertrag.
So wie Du es beschreibst, habe ich es selbst noch nie erlebt.
DAs mal vorausgeschickt, Du hast den Strom verbraucht, Du wirst ihn zahlen müssen. Verjährung kann nicht eingetreten sein.
Was Du eventuell machen kannst (aber ich befürchte, Du fällst vor Gericht auf die Nase), ist, dass Du sagst man hätte verhindert, dass Du einen billigen Tarif hättest abschließen können udn willst daher weniger zahlen.
Was weiterhin möglich ist, wäre Ratenzahlung zu erbitten.

Wenn der Stromanschluß bisher unter dem Namen der Hausverwaltung geführt wurde, dann hat das sicherlich eine Ursache. Diese gilt es zuerst herauszufinden. Möglicherweise gibt es nur einen Hauptzähler und für die einzelnen Eigentumswohnungen wurden nur Unterzähler eingebaut. Bei dieser Konstellation ist es durchaus möglich, dass der einzelne Eigentümer hier keine Ab-/Ummeldung vornehmen kann.
Aber es findet ja die jährliche Eigentümerversammlung statt und dort wäre Dein Problem bestens aufgehoben. Wenn Du bei der Hausverwaltung keinen entsprechenden Antrag auf Wechsel des Stromversorgers gestellt hast, dann bleibt Dir nur die Rechnung zu bezahlen. Hast Du jedoch einen Antrag gestellt und die Hausverwaltung wurde nicht tätig, dann kannst Du die entstandenen Mehrkosten bei der Hausverwaltung einklagen.
Aber es ist trotzdem blauäugig, ein Jahr Strom zu beziehen, ohne irgendeine Abschlagszahlung zu tätigen - also war eine hohe Jahresrechnung zu erwarten, wenn man Strom verbraucht hat.
Mich selbst bei einem Stromlieferanten anzumelden habe ich versucht, der erklärte mir aber, dass das nur durch die Hausverwaltung ginge
Mit Verlaub- ich bin in meinem Leben mehrfach umgezogen (zuletzt vor knapp 1 Jahr) und habe meinen Stromanbieter immer selbst gewählt. Ich verstehe nicht was Ihre HV damit zu tun hat?!
Wie auch immer: Sie haben ja nicht die vergangenen Monate stromlos gelebt - also werden Sie den gelieferten Strom auch bezahlen müssen.
Mein relativ gesunder Menschenverstand sagt: Sie haben Strom bezogen und der muss bezahlt werden.
Und zur Anmeldung beim jeweiligen Anbieter: ICH habe noch niemals gehört dass die HV den Stromanbieter vorschreibt und den Vertrag abschließt - das heißt aber nicht dass es soetwas nicht gibt. Aber auch dann muss gelieferter Strom bezahlt werden.
Danke für die Antwort.
Ist das eine Vermutung oder kennen Sie sich hier rechtlich aus?