Darf eine Grenzmauer weggerissen werden wenn danach ein Hangrutsch droht?
Hallo allerseits!
Auf unserem Grundstück liegt eine Baulast. Der Nachbar durfte dort ein Gebäude bis direkt auf die Grenze bauen. Jetzt hat der neue Eigentümer die Mauer abgerissenen und es ist eine Steilwand von 3 m Höhe entstanden. Wer muss nun den Hang sichern ?
3 Antworten

Zuerst einmal eine Grenzmauer steht Mittig auf der Grenze. Die würde beiden Grundstückseigentümern gehören. Alle Änderungen drüften dann nur mit gegenseitiger Zustimmung erfolgen.
Wenn die Mauer nun auf seinem Grund steht, ist es keine Grenzmauer. Wenn die Mauer nun den Hang gesichert hat, diese Sicherung nun nicht mehr gegeben ist. Dann ist für alles was jetzt passiert der Eigentümer des Nachbargrundstücks haftbar, bzw. derjenige der die Mauer weggerissen hat.
Hat er die denn selbst weggerissen, oder hat das eine Firma gemacht. Ist ja letztlich eine Versicherungsfrage, wenn jetzt was passiert.

durfte dort ein Gebäude bis direkt an die Grenze bauen
Welches Gebäude ist das?
die Mauer
Welche Mauer ist das? Du hast bisher nur ein Gebäude erwähnt.
Es gibt normalerweise in den Regelungen für Hangsicherung auch eine Vereinbarung, wie mit den Aufwänden für die Instandhaltung der Mauer umzugehen ist. Ansonsten liegt die Verantwortung für die Hangabsicherung immer bei dem Eigentümer des höheren Grundstücks, da ein Schaden bei dem tieferliegenden Grundstück zu erwarten wäre.
Eine ungesicherte Stufe von 3 m Höhendifferenz würde jedoch generell zwischen zwei Grundstücken vom zuständigen Bauamt bereits reklamiert. Der Abriss der Mauer war damit ggf. unzulässig bzw. nur möglich gegen die Verpflichtung zur Erneuerung der Mauer.

Hallo,
Der Nachbar durfte dort eine Kegelbahn errichten. Der Hang wurde dazu etwas abgetragen und die rückwärtige Mauer der Kegelbahn hat dann die Stützfunktion übernommen

Sowas sollte man besser mit einem Anwalt vor Ort klaren, nicht hier im Forum.
Viele wichtige Informationen fehlen nämlich noch!