Darf ein Zeuge im Strafprozess von 55 StPO beim FREIEN! erzählen an stellen gebrauch machen an denen er sich selbst belasten würde?
Wenn nein wie kann ein Zeuge dann beim freien erzählen eine Selbstbelastung vermeiden? Oder muss er sich dort selbst belasten?
Was muss der Zeuge beim freien erzählen dann sagen wenn er an eine Stelle kommt die ihn selbst belasten könnte? Der Zeuge darf schließlich nichts weg lassen.
3 Antworten
Was ist so schwer daran zu verstehen, wenn es heißt, dass ein Zeuge sich nicht selbst belasten muss!?!?
Klar darf er das weglassen, was ihn dann selbst belasten würde.
Ja, das darf dieser sogar verschweigen, straffrei, weil es das Gesetz so vorsieht.
Nicht wirklich schwer ......
Ein Zeuge muss nicht aussagen, wenn er sich dabei selbst belastet.
Dann wird er sagen "Dazu will ich keine Aussage machen" und dann wird das erstmal so akzeptiert.
Ich weiß jetzt nicht, was Du unter "freiem Erzählen" verstehst, aber nehmen wir mal an der Richter hat den Zeugen gebten zu schildern wie es zu einem Unfall kam.
Er berichtet von seiner Fahrt und es kommt die Zwischenfrage, "wie schnell waren Sie unterwegs?" worauf er antwortet, "ich hatte ein flottes Tempo."
Wenn dann der Staatsanwalt zwischenfragt, "da ist eine Begrenzung auf 80, wie schnell waren sie unterwegs, der Unfallfahrer war vor ihnen und lt Gutachten hatte der eine Geschwindigkeit von 130 km/h" würde der Richter eingreifen udn darauf hinweisen, dass der Zeuge diese Frage nicht beantworten braucht, wenn er sich mit einer wahrheitsgemäßen Antwort ein Vergehen zugeben würde.
Hat er schon vorher in der schilderung gesagt" ich fuhr die B 12 mit 130 entlang, weil alles frei war, dann hat er Pech gehabt. Da es aber in dem Prozess um wichtigeres ginge, bzw. so eine Ordnungswidrigkeit sowieso beim Prozess vermutlich mehr als 3 Monate her wäre (Verjährt) bliebe es ohne Folgen.
Ist es also keine falsche Aussage wenn er die 130kmh absichtlich weg lässt und undeutlich ist? Was ist wenn der Zeuge schon vorher weiß das ein kleines Stück der Schilderung ihn belasten könnte? Kann er dann sagen "Da ich mich nicht selbst belasten muss lasse ich das aus"?
Bei diesen Kleinigkeiten wären Richter und Staatsanwälte sowieso großzügig, wenn es um größere Sachen geht. Aber ihn würde auch keiner Angehen, wenn er bei der Schilderung sagen würde, wir waren selbst mit flottem Tempo unterwegs, zur genauen Geschwindigkeit möchte ich nichts sagen.
Darf aber auch nichts verschweigen. Wie passt das zusammen?