Darf ein Wohnheim mit Kündigung drohen, wenn man die bestenden Möbel erweitert, ohne sie zu beschädigen?

2 Antworten

das Appartement mit sämtlichen Einrichtungsgegenständen unverändert zu belassen 

Das ist eindeutig:

Nichts wegnehmen, nichts hinzufügen, nichts verändern!

Beim Auszug den Zusatz wieder entfernen, fertig.