Darf ein Verkäufer (online) vom Kaufvertrag zurücktreten?
Hallo zusammen,
wir haben einen Kühlschrank (neu) online bei Ebay gekauft.
Geliefert bekommen, defekt. --> Austausch, wieder defekt, nochmal Austausch, wieder defekt.
Wir wollen dieses Gerät definitiv haben, da es die perfekte Einteilung für uns hat.
Jetzt will der Verkäufer nicht mehr austauschen und meinte auch, dass wir dann einfach das Geld zurück bekommen. Das wollen wir aber nicht, sondern ein funktionierendes Gerät.
Was können wir tun? Darf der Verkäufer einfach so vorgehen, obwohl wir um Austausch bitten?
Wie sieht es rechtlich aus. (BGB? welcher § ?, Zu Rücktritt finde ich nur für die Käuferseite Infos.
Danke für Eure Hilfe.
MfG,
Christian
Als Ergänzung, er bietet den selben Gerätetyp ja auch noch zum Kauf an.
Wir haben auch vom Techniker ein Protokoll erhalten, dass sagt, dass ein Austausch stattfinden soll.
2 Antworten
Meine Vermutung:
ob online oder offline ist, ausser manchmal für das Widerrufsrecht, meist ziemlich egal.
Grundsätzlich ist ein Verkäufer meines Wissens nach, wenn du in der Gewährleistungszeit einen Mangel anprangert, zur Mängelbeseitigung verpflichtet.
(bzw. gleiches gilt in Grenzen auch in der Garantiezeit)
heißt:
1. reparieren wenn möglich
2. ansonsten typgleiches ersatzgerät besorgen
stattdessen geld zurück darf meines wissens nur sein wenn er unüberwindbare hindernisse hat wegen der er kein ersatzgerät mehr auftreiben kann.
zum beispiel weil das ein Unikat war, der herrsteller nicht mehr existiert, etc.
Da es bei euch ein neues gerät ist (und wohl auch kein allzu altes modell) gehe ich davon nicht aus.
ich behaupte, der ist nur genervt von den austäuschen und dem damit verbundenen umstand, und will euch lieber das geld geben als weiter immer wieder auszutauschen.
meines wissens nach hat man als KUNDE das Recht nach 2 oder 3 fehlgeschlagenen Ersatzversuchen zu sagen "Alter, der kriegts nicht mehr auf die Reihe, wir wollen unser Geld"
Das ist aber mMn ein Recht des Kunden und nicht des Verkäufers.
wäre also so oder so hier nicht passend.
meines Wissens nach muss er es reparieren oder ersetzen, ob es ihm passt oder nicht!
der Kaufvertrag kam offenbar zustande, widerrufsfrist ist rum (wobei ein Verkäufer glaube ich eh nicht so zurücktreten kann aus Lust und Laune).
daher erfolgte auch deinerseits die Übereignung des Geldes an ihn.
und seinerseits besteht nun eine Pflicht, ein mangelfreies Gerät hinzustellen.
natürlich könntet ihr kulant sein und sagen "Lass mal stecken, gib einfahc die kohle wieder her".
Aber offiziell habt ihr beide keinerlei Anspruch zu sagen "Statt Reparieren wollen wir geld zurück"
insofern wäre das eine frewillige sache wenn ihr euch auf geld zurück einigen würdet.
müsst ihr aber nicht, nur weil er euch wahrshceinlich dahingehend überreden weil die entsporgung des altgeräts und beibringen eines neuen geräts wohl geld und arbeit ksotet.
und er vielleicht auch vermutet, dass ihr nur mängel behauptet , diue nicht da sind, a la "Nie im leben gehen 3 geräte in 2 Wochen kaputt, die wollen doch nur irgendwie besche*ssen!"
Jedenfalls meiner Meinung nach muss er , mal wieder, ein funtkionierendes Gerät beschaffen und auf Geld zurück hat er weder Anspruch noch müsst ihr mitmachen dabei!
aber wie gesagt nur meine Meinung.
Jemand Anderes möge das hitte juristishc untermauern :-)
Frage: Ist der Verkäufer auch der Herrsteller?
Das kann eventuell einen unterschied machen.
Aber so oder so ist der Verkäufer euer Ansprechpartner und muss ein einwandfreies Modell vorweisen!
§ 433 I S. 1 BGB
Erfüllung des Vertrags ! 🤷♀️
Danke, betrifft aber nicht Verkauferrücktritt, aber ist ja schon mal die Grundlage.
Es geht um den Teilsatz dort:
"Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen."
Bisher war die Ware ja offensichtlich nicht mängelfrei wenn sie kurz nahc lieferung wieder kaputtgeht!
Grundsätzlich geht ein nagelneuer Kühlschrank nicht binnen der ersten Wochen kaputt, daher musste er ja defekt sein.
Daher hat er bisher kein einziges mal ein makelloses Objekt geliefert, was er aber durch den Kaufverttrag muss!
Nur zu beachten eventuell dass nach 6 Monaten(?) die Beweislastumkehr eintritt.
Ab wann genau die 6 Monate gerechnet werden, weiß ich aber nicht.
Kann auch sein dass bei sowas langlebigem wie einem Kühlschrank eine längere Frist gilt. Bin da rechtlich nicht so bewandert :-)
Von einer Internetseite zitiert:
"Einige gesetzliche Voraussetzungen müssen also erfüllt sein, wenn Sie von einem Kaufvertrag zurücktreten wollen – ob Autokauf oder anderer Kaufvertrag. Das gesetzliche Rücktrittsrecht setzt als Erstes eine „nicht vertragsgemäße Leistung“ voraus. Jede Vertragspartei verpflichtet sich durch einen Kaufvertrag zu einer bestimmten Leistung. Beim Verkäufer ist das die Lieferung und Übereignung der Kaufsache, beim Käufer die Zahlung des Kaufpreises und die Abnahme der Sache.
Ein Vertragsrücktritt kommt also für den Verkäufer z. B. infrage, wenn einerseits der Käufer nicht oder nur teilweise zahlt. Andererseits kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Kaufsache nicht oder mangelhaft übergeben wird.
Der Verkäufer könnte lediglich zurücktreten wenn ihr nicht gezahlt hättet.
Alles Andere würde, würde ich fast behaupten, unter Betrug fallen.
Wenn er euch bspw. ein kaputtes Gerät als Neu andreht oder so.
Oder generell ein neues Gerät verspricht, aber ein Soches gar nicht liefern kann.
Auf jeden Fall auf den kaufvertrag bestehen, der muss liefern!
Richtig.
In meiner Auffassung gilt die 6 Monats-Beweislastumkehr aber jedesmal ab Lieferung der Geräts, habe ja auch die Liefernachweise. Soweit ist es aber noch nicht, zieht sich aber schon seid Ende Dez.
Frage war ja eben, ob er theoretisch irgendwann zurücktreten darf. Aktuell, da er das Gerät ja auch noch verkauft, sehe ich auch keine Begründung, dass es "nur" das Geld zurückzahlt.
Danke für Eure Hilfe
Dann schau mal, ob du hier fündig wirst:
https://www.it-recht-kanzlei.de/lieferhindernisse-online-shop.html?print=1
danke, auch sehr interessant. aber aktuell kann er den Artikel ja noch liefern, da er ihn ja weiterhin verkauft
Der Verkäufer ist anscheinend bockig.
Alternative Idee, um sich nicht weiter herumärgern zu müssen ..... lass dir doch den Kaufpreis erstatten..... daraufhin kauft ihr den Kühlschrank halt noch einmal, über den Namen deines Ehepartners. 😉
oder ganz dreist:
Geld zurück erhalten.
und einfach den kühlschrank wieder bei ihm kaufen.
Dann wird er erst recht toben :-D
Ich würde mir schon mal einen Screenshot machen von dem Verkaufsangebot.
Denn behauptet er irgendwann, er muss geld zurück machen weil er nicht liefern kann (kommt warum auch imer nicht an ein neugerät ran) könnt ihr ihm das Angebot vorhalten.
Sowas wäre nämlich Betrug wenn er nix mehr da hat und in einer 2. Aktion das ann doch vorgibt, da zu haben! :-)
👏😉... so wollte ich es verstanden wissen ‼️.... dann hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt 😴🤷♀️
theoretisch ja, praktisch nein. Damals billiger gewesen als jetzt. Daher will ich auch nicht "Geld zurück" akzeptieren, dann zahl ich neben dem Ärger nochmal drauf.
Screenshot ist gut, mach ich gleich mal
Danke, sehe ich eigentlich genauso.
Nein Verkäufer ist nicht Hersteller.
Klar ist der genervt, (wir ja auch) und geht jedesmal total in die Luft und macht uns Vorwürfe, dass er nur bei uns so Probleme hat... Alles blabla, ist mir ziemlich egal. wir können es alles gelegen. Es war ja schließlich auch schon 2 mal ein Techniker da
Als Ergänzung, er bietet den selben Gerätetyp ja auch noch zum Kauf an.
Wir haben auch vom Techniker ein Protokoll erhalten, dass sagt, dass ein Austausch stattfinden soll.