Darf ein Rechtsanwalt der komplett vom Rechtsschutz bezahlt wird zusätzlich Erfolgshonorar kassieren?

3 Antworten

Wurde dies vereinbart ?

Grundsätzlich ist, bis auf ganz wenige Ausnahmen, eine Erfolgshonorar nicht erlaubt nach § 4a RVG. Allerdings kann der Anwalt eine Vergütungsvereinbarung abschließen. Die zählt (sofern in der Vergütungsvereinbarung drin steht, dass die Erstattung durch die Versicherung geringer ausfallen kann) auch, wenn die Rechtsschutzversicherung weniger zahlt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung