Darf ein paketbote ein grundstück betreten wenn die tür verschlossen ist?

3 Antworten

Na, anscheinend war das Törchen doch nicht verschlossen, sondern der Griff auf der inneren Seite war für eine Öffnung soweit erreichbar.

Es ist anzunehmen, dass die Bewohner eines Hauses den Wunsch haben, ihre Postsendungen zügig zu erhalten. Es ist auch anzunehmen, dass zur Vermeidung von Wartezeiten ein Zugang des Paketboten zum Grundstück bis zur ersten verschlossenen Tür sinnvoll ist.

Daher könnte man in Abwesenheit anderer Hinweisschilder (z.B. Warnung vor einem sehr bissigen Hund) durchaus annehmen, dass der Paketbote das (unverschlossene) Törchen eigenmächtig öffnen kann, um das Grundstück zum Zweck der Ablieferung von Paketen zu betreten.

An der Haustür ist dann der Punkt erreicht, an dem Du die (verschlossene) Tür öffnen musst, um das Paket entgegenzunehmen.

Exakt so sieht es aus.

0

Ein Paketbote muss ein Paket beim Empfänger abliefern. Den trifft er in der Regel an der Haustür an. Dazu muss er zwangsläufig ein Grundstück betreten, da eher selten die Haustür auf dem Bürgersteig ist. Also ja, der Paketbote darf dein Grundstück betreten, wenn er nicht durch wirklich abgeschlossene Türen oder Hinweisschilder daran gehindert wird.

Der Paketbote war der Meinung, dass er das Paket bei Euch abliefern sollte. Und dass ihr deshalb einverstanden seid, wenn er die Tür für den Hof betritt. Ich finde, er hat nichts falsch gemacht.

Er ist ja nichts ins Haus gekommen, das wäre wahrscheinlich was anderes.

Was möchtest Du wissen?