Darf ein neuer Vermieter einfach die Hausordnung ändern?

3 Antworten

Die Allgemeine Nachtruhe gilt ab 22:00 Uhr. DEin neuer Vermiter wird mit seiner Hausordnung auf die Nase fallen.

Also,mit meiner Aktivität meine ich Musik hören.Denn Musik ist einfach für mich ein Ausgleich für Stress.Aber den habe ich jetzt dadurch bekommen,da ja geräuschendfindliche Nachbarn,die erst seid kurzem hier eingezogen sind,meinen,ich hätte zuviel Bass drinn,und wäre nach 22 Uhr zu laut.Sie haben mir die Polizei aufn Hals gehetzt,die mir aber bestätigten,das legendlich nur der Bass ein wenig zu hoch gestellt war.Anstatt sie selbst herunterkommen,sich erstmal vorstellen und das dann klären.Und nun diesen Wisch,den die Vermieter Hausordnung nennen.Eine Frechheit,sowas aufzusetzen:Ich werde nochnal den Hausmeister ansprechen,über den geht ja alles.

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@Bubu9390
  1. Wie schon gesagt, bis 22:00 Uhr sehe ich kein Problem für Dich.

  2. Nach 22:00 Uhr sollte man vorsichtig sein, ich kenne das von mir. bestimmte Stücke hören sich nebenan und in der Wohnung unter mir schon völlig anders an, weil nur die Bässe durchkommen. Deshlab höre ich die Overtüre zu 1812 von Tschaikowski nur tagsüber

  3. Für nach 22:00 Uhr empfehle ich ggf. Kopfhöhrer.

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@wfwbinder

@wfwbinder

Gilt nicht auch vor 22 Uhr Zimmerlautstärke? Das wird im allgemeinen so definiert, dass die Musik nicht ausserhalb der Wohnung deutlich hörbar ist. Ich bin selber ab und an von einem Bassfetischisten geplagt. Das kann die Hölle sein.

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@FREDL2

Ich bin sogar schon von meiner normalen Anlage zum PC gewechselt,und höre darüber Musik,da es alte Boxen sind,die niemanden stören könnten und sehr wenig Bass haben.Nene,hier läuft gerade was ganz anderes.Die wollen uns sicherlich aus der Wohnung ekeln,um die teurer zu vermieten.Oben wohnt schon eine Polenfamilie mit 2 Kindern.Das Getrampel müssen wir aber hinnehmen,obwohl eigentlich,nach meinem Wissen in einer 2 Zimmerwohnung 4 Personen nicht erlaubt sind.Aber die Verwaltung macht was es will.In übrigen,bei den besagten Beschwerer in der 1 Zimmerwohnung,wohnen auch mehr als 1 Person,aber uns schon eine Androhung der Räumungsklage schicken.da wir den Mund aufgemacht haben,und angeblich dadurch ne Nachbarin beleidigt haben.Die waren nicht dabei,und schicken uns sowas.echt...nur Probleme hier.Aber Ausziehen will mein Freund nicht.Ich am liebsten schon

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Nein!

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und kann daher nicht einseitig geändert werden. Ich zitiere aus dem Mietrechtslexikon:

"Soll die Geltung einer Hausordnung (oder Ändern) nach Abschluß des Mietvertrages wirksam vereinbart werden, so muss der Mieter der Hausordnung zustimmen.

Bei der Gestaltung einer Hausordnung sind dem Vermieter durch das Gesetz enge Grenzen gesetzt, die Regelungen unterliegen in Streitfällen wie allgemeine Geschäftsbedingungen der Inhaltskontrolle durch die Gerichte. Überraschene Regelungen in einer Hausordnung sind so ebenso unwirksam, wie Regelungen, die zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters führen.

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=867

In Deinem Fall kommt hinzu, dass selbst bei einer mietvertraglich vereinbarten Hausordnung mit Ruheklausel ab 20.00 h, diese frühe Uhrzeit als Überraschungsregel gewertet werden müßte und diese Ruhezeitbeginn auf die üblichen 22.00 h verschoben würde.

Du mußt momentan also nichts unternehmen.

Bin aber nun noch mit meinen 41 aktiv

Da Du nichts über die Art, Lautstärke und Dauer Deiner Aktivität schreibst, bleibt natürlich noch ein weites Spektrum, das im Detail zu betrachten wäre:-)) Spätestens, wenn sich andere Mieter im Haus sich über Dich beschweren, könnten Deine Aktivitäten ruhe- oder nachbarschaftsfriedenstörend sein.

Da die Ruhezeit im Allgemeinen zwischen 22 und 6 Uhr liegen sollte, wäre es angebracht, zunächst ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.

Mein Vorschlag wäre, die seltsamen Vorschriften zu ignorieren und abzuwarten, ob und gegebenenfalls welche Reaktion vom Vermieter kommt.

Erst dann würde ich entweder einen Anwalt oder den Mieterschutzbund einschalten.

Schließlich können Anwalts- und Prozesskosten die Haushaltskasse erheblich belasten. Hinzu kommen Zeitaufwand, strapazierte Nerven und ein zusätzlich vergiftetes Klima zwischen den Parteien. Vermieter und Mieter sollten sich daher immer fragen, ob die Streitpunkte diese Belastung rechtfertigen und ob nicht andere Lösungen gefunden werden können. Schließlich geht es ja um ein friedliches Miteinander