Darf ein Landwirt über ein privatweg?
Hallo , ich hätte mal da eine frage!? Aus Österreich!
Ein Landwirt hat sein Grundstück in der Verwandschaft übergeben. Jetzt bestehe ich auf mein Recht auf Beweis des Servitutsrecht bzw geh und fahrrecht. Der alte Besitzer hatte ein erschlichenes Recht.
Laut meines Grundbuch Auszugs sind keine rechte oder der gleichen eingetragen!?!
Hab ihm daraufhin aufmerksam gemacht und gab ihm eine 14 tägige Frist dies nach zu reichen. Nicht kam außer das er sagte.... laut Landwirtschaftskammer ... wenn ich ihm dem weg versperre kann er mich Anzeigen!!
Gegenüber seinem Grundstück ist ein forstweg über 20jahre, laut einem älteren Bewohner dieser Siedlung war schon damals ein Weg zum Grundstück (mittlerweile verwachsen)
Ich möchte jetzt mein privatweg für mich haben und ein Tor aufstellen.
Hat er das recht??? Oder wo kann man sich da informieren.
Kann er mich Anzeigen trotz dem er kein Recht hat?
Vielen herzlichen Dank im voraus!
2 Antworten

"Servitutsrecht" lässt auf Österreich schließen. Wenn dem so ist, solltest Du es dazuschreiben, da hier vorwiegend Deutsche unterwegs sind.

@Kevin113:
Es ist ja nett, dass Du meine Antwort aus hilfreich markierst, aber es wäre hilfreicher, wenn Du verraten würdest, ob es sich tatsächlich um eine Frage aus Österreich handelt...
Und eine Erklärung, wo in der Schilderung der Zusammenhang zum Forstweg und zum verwachsenen Weg ist, wäre auch hilfreich, das ist nämlich unverständlich.

Keine Ahnung wie das so in Österreich geregelt ist!
Würde ich allerdings in Deutschland einen Nachbarn haben, der die Arbeit von Landwirten nicht respektiert und torpediert, wüsste ich, wie ich reagieren würde.