Darf ein Hotelbesitzer direkt neben der Grundstücksgrenze zum privatem W8hnhaus Parkplätze für seine Gäste bauen?

4 Antworten

Ich würde beim Bauamt nicht nur nach dem Bau der Parkplätze fragen, sondern danach, ob eine Nutzung als Behergungsbetrieb zulässig ist bzw. dem Hotelinhaber genehmigt wurde (Baunutzungsverordnung?). Euch stören ja nicht die Pflastersteine, sondern die Nutzung durch die Vielzahl ständig wechselnder Gäste

Evtl. hättet Ihr dazu auch angehört werden müssen, wenn es sich um eine WEG handelt.

Und bevor ich mein Reihenhaus verkaufe, würde ich ein paar Euro für einen Anwalt investieren. Im besten Fall muss der Hotelier diese Nutzung einstellen und das Reihenhaus entweder an Dauermieter vermieten oder wieder verkaufen.

Der Hotelbesitzer wird zum Bau der Parkplätze eine Genehmigung vom Bauordnungsamt eurer Kommune benötigt haben. Ob ihm diese erteilt wurde, kannst du bei deiner Kommune erfragen. Da du dem Bau der Mauer zugestimmt hast und ihm damit die vermutlich entscheidende Voraussetzung geliefert hast, ist es streng genommen deine eigene Dummheit, ihm hier den Weg geebnet zu haben. Hast du wenigstens für die Erteilung der Baulast eine entsprechende Abfindung vom Nachbarn erhalten?

@MonavdH: Also eine Abfindung haben wir geldlich nicht direkt erhalten. Er hat sich aber dazu bereit erklärt die Mauer bis hoch auf unsere Terrasse, also bis zu Hauswand zu ziehen. Eigentlich wollte er die Mauer nur bis zum Anfang unserer erhöhten Terrasse setzen. Da wir diesen restlichen Teil eh schon vorhatten selber zu bauen bzw zu erneuern(vorher bestand dieser Sichtschutz nur aus einem Gerüst aus Holz mit Wellblech),war uns das nur Recht, denn somit mussten wir diese Kosten nicht selber tragen. Der Hotelbesitzer baute die Mauer unter dem Vorwand eine Grenze zwischen uns und seinem Areal zu setzen um Störungen durch Gäste zu vermeiden. Ohne Mauer hätten die Gäste uns ständig in den Garten laufen können. Über die Mauer bin ich so auch ganz froh, denn somit kann keiner auf unser Grundstück, wegen Diebstahl usw

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@RaOmat

Und mit Mauer und eingetragener Baulast hat der Hotelbesitzer vermutlich die Grundlage zur Errichtung der Parkplätze geschaffen. Dennoch kann dir das nur das Bauordnungsamt beantworten. Ich äußere nur meine Vermutungen. Für die Zukunft solltest du dir merken, dass niemand nur etwas aus reiner Gefälligkeit macht.

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@MonavdH: Also eine Abfindung haben wir geldlich nicht direkt erhalten. Er hat sich aber dazu bereit erklärt die Mauer bis hoch auf unsere Terrasse, also bis zu Hauswand zu ziehen. Eigentlich wollte er die Mauer nur bis zum Anfang unserer erhöhten Terrasse setzen. Da wir diesen restlichen Teil eh schon vorhatten selber zu bauen bzw zu erneuern(vorher bestand dieser Sichtschutz nur aus einem Gerüst aus Holz mit Wellblech),war uns das nur Recht, denn somit mussten wir diese Kosten nicht selber tragen. Der Hotelbesitzer baute die Mauer unter dem Vorwand eine Grenze zwischen uns und seinem Areal zu setzen um Störungen durch Gäste zu vermeiden. Ohne Mauer hätten die Gäste uns ständig in den Garten laufen können. Über die Mauer bin ich so auch ganz froh, denn somit kann keiner auf unser Grundstück, wegen Diebstahl usw.

Gehe zum Bauamt und kläre das bei denen, hier wird Dir vermutlich niemand helfen können!

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