Darf ein Händler für den Umtausch von Ware Bearbeitungsgebühr verrrechnen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich, wieso auch nicht!

Da "Umtausch wg. Nichtgefallen" kein RECHT ist, sondern eine freiwillige Leistung des (Offline-)Händlers, ist er auch berechtigt, die Bedingungen festzulegen.

Was ist es Umtausch, oder Reklamation?

  1. Umtauschen muss ein Händler gar nciht. Das ist reine Kulanz. Sollte er sagen, ich tausche um, aber dafür nehme ich eine Bearbeitungsgebühr, dann (kann) ist es Teil seiner AGB (sein).

  2. WEnn jemand ein fehlerhaftes Teil zurück bringt und er statt Nachbesserung ein neues herausgibt, darf er natürlich keine Gebühr verlangen.