Darf ein Generalbevollmächtigter ein Unternehmen vor Gericht vertreten?

1 Antwort

Soweit seine Generalvollmacht auch die rechtliche Vertretung nach außen beinhaltet, kann er das. Die "notariell beglaubigte" Vollmacht muss dem Gericht natürlich vorgelegt werden. Besteht eine entsprechende Eintragung im Handelsregister ist das ausreichend.