Darf die Versicherung die Zahlung verweigern bei verspäteter Schadensmeldung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja , die Kfz -Versicherung kann!!! - Und es kommt auf die Umstände an !!!

Der Versicherungsnehmer hat im Schadensfall Pflichten, die aus seinem Vertrag entstehen, dazu gehört auch die unverzügliche Meldung. Es gibt dehalb auch einen 24h Schadensruf.

Weiterhin : Werden gegen den Versicherungsnehmer Ansprüche geltend gemacht, ist dieser dazu verpflichtet, dem Versicherer den Sachverhalt innerhalb einer Woche nach Erhebung des Anspruchs mitzuteilen.

Und das darf die Versicherung:

Bei vorsätzlicher Verletzung dieser Pflichten entfällt der Versicherungsschutz. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Pflichten grob fahrlässig, ist der Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers zu kürzen. Wurde die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

... an den "Experten" der hier auch noch einen Stern bekommen hat:

Um welchen KFZ-Schaden ging es hier eigentlich genau? Experten könne ja immer "hell sehen"!

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Das Versicherungsschadensfälle unverzüglich der Versicherung zu melden sind, steht nicht nur in den Bedingungen, sondern sollte auch Allgemeinwissen sein.

Wenn die Versicherung wegen verspäteter Schadensmeldung die Zahlung/Leistung verweigert, kann man die Rechtmäßigkeit der Weigerung gerichtlich überprüfen lassen.

Ja, darf sie, wieviel später war es denn? Wenn es nur einen Tag oder eine nachvollziehbare Begründung geben sollte lässt mancher Versicherer auch noch mit sich reden.