darf die sparkasse sich das geld einfach zurück holen ?

4 Antworten

Die Sparkasse hat in einer hohen summe auf mein konto gezahlt(bareinzahlung)

Ich habe in meinem Leben bisher noch nie erlebt, dass eine Bank oder Sparkasse Bargeld aus Eigenmitteln auf mein Konto gezahlt hat. Was ist der Hintergrund dieser außergewöhnlichen Aktion? Oder ist es da etwa zu einem Buchungsfehler gekommen? Ein anderer Kunde hat Bargeld eingezahlt und das ist versehentlich auf Deinem Konto gelandet. Wieso hast Du geglaubt, über Dir nicht zustehendes Geld frei verfügen zu können? Natürlich darf die Bank Buchungsfehler korrigieren.

Bankkunden, die zu Unrecht Geld auf ihr Konto erhalten, müssen diesen Betrag wieder herausgeben. Sie sind zu diesem Schritt sogar gesetzlich verpflichtet, erläutert Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Dabei ist es unerheblich, ob die Bank einen Fehler gemacht hat oder es sich um eine falsche Überweisung eines anderen Bankkunden handelt. Sollte das Geld dennoch einbehalten werden, gilt dies als ungerechtfertigte Bereicherung

Aus: http://news.toptarif.de/falsche-ueberweisung-bankkunden-muessen-geld-wieder-herausgeben/

Das dürfen die bestimmt. Du hättest denen mitteilen müssen, dass es da wohl einen Fehler gab. Das Geld auszugeben war ein wenig dumm, um ehrlich zu sein.

Mein verlobter sagte es ist eigenverschulden und das die sparkasse nur einen gewissen zwitraum hat um sich das geld wiederzuholen.

Nein, so naiv kann man kaum sein: Eine Entreicherung, also einen unauffälig kleinen Fehlbetrag im Rahmen üblicher Kontobewegungen ausgegeben zu haben, kann man hier gerade nicht geltend machen. Tatsächlich musst du einen Saldo erkennbarer Fehlbuchung ausgleichen.

Dazu kommt noch das die sparkasse mein konto jezt in der summe was ich ausgegeben habe ins minus gemacht hat

Die Sparkasse? Lächerlich: Die Bank wird die Gutschrift auf dem Konto stornieren bzw. zivilrechtlich Rückerstattung des bereits zu Unrecht verfügten Betrages verlangen. Jede Wette, deren AGB sehen das ausdrücklich vor.

Denn durch eine solche Fehlbuchung erlangst du als Kontoinhaberin keinen Anspruch auf den Überweisungsbetrag gegen die Bank, da die Gutschrift der Bank (Kontostand) ohne Wirkung ist :-O

Vielmehr liegt eine konkludente Täuschung vor und der Strattatbestand des Betruges zum Nachteil der Bank n. § 263 StGB wäre gegeben, wenn man über diesen Saldo verfügt, also Überweisungen tätigt bzw. Geld abhebt, das einem erkennbar nicht gehört :-O

Außerdem: Bei Weitergabe des durch Betrug erlangten Geldes ist Hehlerei, § 259 StGB möglich.

Eine Kontensperrung und Zahlungsklage, Pfändungsbeschluss oder Abgabe einer EV (Pleiteschwur) mit 30 Jahre lang vollstreckbarem Titel und schufa-Nullbonität auf Jahre wäre daher noch dein geringstes Problem :-O

G imager761