darf die nicht abgebuchte Kfz Steuer von 2020? in 2021 übertragen werden?
mein Motorrad wurde in 06/2020 mit Saisonkennzeichen von 4 bis 10 angemeldet dafür waren im laufendem Jahr 4,00 Euro Steuern fällig die aber nicht eingezogen wurden sondern im folgenden Jahr zu der Jahressteuer von insgesamt 6,00 Euro dazugerechnet wurden, so daß für 2021 gesamt 10,00 Euro eingezogen wurden, die 4,00 Euro sind auf dem Kontoauszug ebenfalls als Steuer für das Jahr 2021 ausgewiesen, von der Steuerbehörde kam die Auskunft, daß Beträge unter 5,00 Euro nicht eingezogen werden. Ob es rechtens ist diesen Betrag im Folgejahr als Steuer für das laufende Jahr auszuweisen und mit zur gesamten Steuer einzuziehen konnte mir keiner der Beamten beantworten da so ein Fall angeblich noch nicht vorgekommen wäre! Ich habe da meine Zweifel
1 Antwort
Wieso hast Du da deine Zweifel?
Du hast einen Bescheid über Kfz-Steuer erhalten.
Die Zahlungsverjährung tritt erst 5 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer festgesetzt worden ist, ein (§ 228 AO).
Somit kann die Kfz-Steuer 2020 mindestens bis 31.12.2025 eingezogen werden.
Ja das mag sein. Daran würde ich mich nun aber nicht stören.
ok, dann müßte auf dem Kontoauszug aber Steuer für den Zeitraum 2020 vermerkt sein, ist jedoch für 2021ausgewiesen