Darf die Commerzbank satte 100,- € Bearbeitungsgebühr für ein paar Stempel verlangen ??!
Hallo Community,
dies ist meine erste Frage und ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen, der die gleiche Erfahrung gemacht hat, oder eine Idee hat , um die Gebühr zu vermeiden. Verlauf: Um die Dynamik zweier Versicherungsverträge rausnehmen zu dürfen, benötigten wir die schriftliche Zustimmung der Commerzbank, da die Versicherungen als Sicherungsstellung im Baufinanzierungsvertrag festgehalten sind. Ich sendete die Schreiben für die Versicherungen an die Commerzbank um mir einen Genehmigungsstempel bzw. Schreiben zuschicken zu lassen. 10 Tage später kommen die Schreiben mit jeweils 2 Unterschriften, 1 Stempel und Barcode-Aufkleber zurück. Im Begleitschreiben steht, das für Prüfung und Bearbeitung üblicherweise 100,- € Bearbeitungsentgelt pro Vertragsnummer erhoben werde. Also eigentlich 200,- € insgesamt. Entgegenkommender Weise berechne man "nur" 100,-€. Soll ich mich jetzt etwa freuen ??!! Am Telefon war von dieser Gebühr keine Rede !! MfG Christine aus Mainz
2 Antworten
Ich sage mal, Deine Auffassung ist die "normale" Kundeneinstellung.
Man muss es aber anders sehen. Es ist ist:
Brief kommt
aufmachen
lesen
stempeln
neu kuvertieren, abschicken.
ES ist dagegen:
Brief kommt
Akte holen
Überlegung, ist nach der Umstellung die Sicherheit noch gegeben, die für dieses Kreditgeschäft notwendig ist.
entscheidung fällen
Kollegen vorlegen udn erklären, weil 2 Unterschriften erforderlich
Entscheidung dokumentieren
ausfertigen
abschicken
Es ist schon OK, dass die sagen, wir können beide sachen im Gleichschritt erledigen udn berechnen nur einmal, aber die 100,- sind voll gerechtfertigt, auch wenn es teuer aussehen mag.
Banken sind meistens dazu übergangen, einen St undensatz für bestimmte, vorallem nachträglichen Wünsche des Kunden zu verlangen. Denke hier spielt es keine Rolle, ob 1 oder 2 Versicherungen. Die Frage wäre noch, ob nur der Risikoanteil abgetreten war , oder der ganze Rückkaufswert, der vereinbarungsgemäß der Rückführung oder Teilrückführung des Darlehens angedacht war. Im letzeren Fall wäre evtl. eine Nachgenehmigung des Darlehensvertrages nötig gewesen.
Auf der anderen Seite könnte eine Dynamisierung bei Abstretung steuerschädlich sein. Mueßte man mit der Bank absprechen, falls nicht nur der Risikoanteil abgetreten wurde.
Ich würde einfach mal nachfragen, was für eine Arbeit sie mit meiner Angelegenheit hatten und wie sich die Gebühr lt. Stundensatz zusammensetzt. Im Unterton: Dann muss ich mir bei künftigen Anlagen und Krediten mich vorher wohl schlau machen, welche Gebühren die verschieden Banken bei diversen Wünschen von Kunden verlangen.