Darf die Bank Kontoüberzüge mit unpfändbaren Beträgen aufrechnen?
Wenn ich ein überzogenes Girokonto habe, darf meine Bank dann mein komplettes Gehalt einbehalten, oder muss sie den unpfändbaren Betrag auf dem Konto belassen? Vielen Dank!
2 Antworten

Sorry, das stimmt leider nicht.
Die Bank darf Gutschriften aus Arbeitseinkommen komplett aufrechnen, z. B. bei einem gekündigten Dispo. Selbst den unpfändbaren Teil des Gehalts! Die Aufrechnung darf nur nicht erfolgen bei Sozialleistungen, die dem Pfändungsschutz nach § 55 SGB I unterliegen.
Siehe hierzu das Urteil des Bundesgerichtshofs: Urteil des XI. Zivilsenats vom 22.3.2005 - XI ZR 286/04 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f63fe50fca453b7e3f1939adcdbd8c03&client=12&nr=32657&pos=0&anz=1
Sorry, ist leider so - auch wenn die Begründung ausgesprochen weltfremd ist...

der unpfändbare Betrag muss ausgezahlt werden.