Darf die Bank bei einem Erbengemeinschaftskonto dazu zwingen dass ein Erbschein vorgelegt wird?

1 Antwort

Die Bank kann zur Legitimation einen Erbschein verlangen. Die Auszahlung ist in der Regel, nur mit Zustimmung aller Erben möglich. Ich denke, Ihr werdet euch der Bank fügen müssen oder die Sache einem Anwalt geben müssen...

Die Bank kann also verlangen, dass ein Erbschein vorgelegt wird. Dann jedoch weigern sich weiterhin 2 Personen zuzustimmen und somit ist der Erschein eigentlich umsonst. Denn selbst bei Vorlage eines Erbscheins kann nicht ausgezahlt werden, wenn 2 nicht unterschreiben.

Was genau unternimmt ein Anwalt in so einem Fall?

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@Jessy2025

Jessy

Lösung:

Die Willigen beantragen beim Nachlassgericht die Erteilung eines Teilerbscheins (§ 2353 BGB).

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