Darf die Bank bei einem Erbengemeinschaftskonto dazu zwingen dass ein Erbschein vorgelegt wird?
Nach dem Tod meines Vaters (kein Testament vorhanden, die gesetzliche Erbfolge gilt!) wurde ein Bankkonto zu einem Erbengemeinschaftskonto. Damit das Geld ausgezahlt werden kann muss jeder der Erben (5 Personen) unterschreiben. Da das 2 Personen nicht möchten, dass das Geld zur Auszahlung kommt, verlangt die Bank einen Erbschein bzw. behauptet, dass bei Nichteinigung das Geld an ein Nachlassgericht übergeben wird. Wer kennt sich hier genauer aus? Danke für einen Tipp im Voraus!
1 Antwort
Die Bank kann zur Legitimation einen Erbschein verlangen. Die Auszahlung ist in der Regel, nur mit Zustimmung aller Erben möglich. Ich denke, Ihr werdet euch der Bank fügen müssen oder die Sache einem Anwalt geben müssen...
Jessy
Lösung:
Die Willigen beantragen beim Nachlassgericht die Erteilung eines Teilerbscheins (§ 2353 BGB).
Die Bank kann also verlangen, dass ein Erbschein vorgelegt wird. Dann jedoch weigern sich weiterhin 2 Personen zuzustimmen und somit ist der Erschein eigentlich umsonst. Denn selbst bei Vorlage eines Erbscheins kann nicht ausgezahlt werden, wenn 2 nicht unterschreiben.
Was genau unternimmt ein Anwalt in so einem Fall?