Darf die ARGE vom Harz4-Regelsatz Geld zur Schuldentilgung einbehalten ?
Die Bearbeitungszeit für meinen Antrag auf Hartz4 betrug 4 Monate. Da auch in dieser Zeit auch keine Miete bei meinem Vermieter einging, wurde ich fristlos gekündigt, wogegen ich in Einspruch ging. In einer gerichlichen Einigung wurde die Kündigung zurückgenommen. Die Miete wurde komplett nachgezahlt, aber ich blieb natürlich auf den Gerichtskosten in Höhe von 1200,00 € sitzen. Jetzt behält die ARGE jeden Monat 35,00 € zur Schuldentilgung ein. Und nicht zu vergessen, auch gleich 5,00 € Überweisungsgebühr. Ist das alles rechtens??
5 Antworten

Ja die Arge darf das. Da das Schulden sind die du dem Staat schuldest kennt die Arge keine Rücksicht. Das nennt sich Amthilfe. Vater Staat ist da rigoros. Aber das sind nur die Schulden die den Staat betreffen, die Anwaltskosten sind normale private Schulden und dürfen von Hartz IV nicht gepfändet werden.

Grundsätzlich darf die ARGE natürlich die Tilgung für die von denen gewährten darlehn einbehalten.
Was mir an Deinem Sachverhalt unklar ist, wenn der Antrag bei denen unbearbeitet blieb, dann haben die die Verantwortung.
Wofür wurde Dir denn ein Darlehn gewährt, für die Prozesskosten?

Das sind die Kosten für Anwalt/Vermieter sowie die Gerichtskosten selbst. Diese richten sich nach dem Streitwert ( 4 Monatsmieten a 309,00€ ). Die ARGE weigert sich die Kosten zu übernehmen, auch wenn sie Verschuldner dieser Kosten ist. Also wird der Hebel beim Schwächsten Glied der Kette angesetzt. Sprich bei mir. Und um einen Nachlass kann man vieleicht mit Menschen reden, aber Anwälte?... Trotzdem immer noch meine Frage: Darf die ARGE so über die Tilgung meiner Schulden verfügen?

Richtig. Bei der ARGE hab ich keine Schulden. Es sind Gerichtskosten aus oben genannter Einigung mit meinem Vermieter. Die ARGE überweist eifach von meinem Regelsatz montl. 35,00€ an die Gerichtskasse. Da halten wahrscheinlich alle staatl. Behörden zusammen!

Darlehn wurde keines gegeben, die 4 Monate wurden nachgezahlt, wovon ich dann die Mietschulden zahlte. Beim nächsten Fortsetzungsantrag gab ich wahrheitsgemäß meine Schulden an (mein Fehler)und bekam ab da an nur noch 311,00 € unter der Begründung der Schuldentilgung.