Darf der Vermieter Wasser und Gas in der Nebenkostenabrechnung voll abrechnen obwohl die Wohnung 4 Monate nicht bewohnt war?
Meine Schwägerin ist seit April in einem Pflegeheim untergebracht, wir haben ihre Wohnung zum 31.07. gekündigt. Der Vermieter will jetzt eine Nebenkostenabrechnung für 2022 erstellen. Meine Frage ist, kann er Wasser und Gas für die Zeit von April bis Juli voll abrechnen obwohl nichts verbraucht wurde?
Vielen Dank schonmal!
4 Antworten

ja kann er...
woher weisst Du das mit keinem Verbrauch?
Kannst Du das beweisen?....
Fotobeweise?
Übrigens bei alten mechanischen Zählern wird trotzdem was verbraucht, wenn auch minimal...bzw der Zähler läuft aber sehr sehr langsam...obwohl nix angeschaltet war...
Deswegen werden ja immer mehr digitale Zähler nachinstalliert......
je grösser der Zähler... je höher die Mietwohnungszahl...je ungenauer sind die Zähler...
glaube hatten die mal vor Monaten dazu einen Bericht in "Monitor"

Wenn kein Umlageschlüssel im Mietvertrag vereinbart wurde, muss der Vermieter nach Wohnfläche abrechnen. Ausnahme sind die Heizkosten; die sind (sofern es sich um eine Zentralheizung handelt) nach HeizkostenV umzulegen, d.h. 50-70% nach Ablesung der Messgeräte, Rest nach Wohnfläche. Handelt es sich um eine Einliegerwohnung, können auch die Heizkosten nach Wohnfläche umgelegt werden.

Klar!
Genauso wie die Miete, obwohl ja die Wohnung leer stand!
Und was heißt überhaupt voll abrechnen?
Wasser und Gas wird für gewöhnlich nach den Zählerständen abgerechnet! Wenn nichts verbraucht wurde, hat sich in dieser Zeit auch nichts an den Zählerständen geändert.
Werden die Verbräuche nach einem Schlüssel gem. MV abgerechnet, darf der Vermieter das auch für diese Zeit machen.
Ansonsten könnte ja jeder kommen, von wegen habe 6 Wochen Urlaub gehabt, war 8 Wochen im Krankenhaus, .....

Doch, kann er. Ausserdem ist April bis Juli nicht unbedingt die Haupt-Heizperiode, sodass die Ersparnis durch den Auszug nicht gross sein dürfte.

Ja, denn in einer unbewohnten Wohnung entsteht kein Wasser- oder Gasverbrauch.
Hab mich vielleicht blöd ausgedrückt....also der Vermieter rechnet 50:50 ab, es gibt nur einen Zähler für Wasser und Gas im Haus. Er kann doch dann die verbrauchten m3 Wasser und das Gas für die Zeit von Januar bis Juli nicht zu 50 % auf meine Schwägerin abwälzen wenn sie nur 3 Monate davon in der Wohnung gewohnt hat, oder sehe ich das falsch?