Darf der Vermieter rückwirkend die MwSt fordern?
Hallo! Ich habe eine Frage und zwar:
Seit Februar 2018 habe ich einen Raum für meine Gewerbetätigkeit gemietet.
Die Miete beträgt 1000 Euro + 200 Euro Nebenkosten.
Im April 2019 habe eine Schreiben von Vermieter bekommen, dass er für MwSt optiert hat und die Miete zzgl. MwSt zu zahlen ist. Außerdem muss ich rückwirkend für den Zeitraum Februar 2018 - April 2019 MwSt zu bezahlen.
Die Frage ist ob darf der Vermieter rückwirkend die MwSt fordern?
Im Vertrag steht:
"Im Falle der Umsatzsteueroption ist der Vermieter berechtigt, auf Miete und Nebenkosten Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe zu erheben."
1 Antwort
Sind SIE vorsteuerabzugsberechtigt?
Wenn ja: Nur dann kann der Vermieter wirksam optieren - dann ist es für Sie aber auch weitgehend egal, weil Sie die zu zahlenden Beträge ja von Finanzamt erstattet bekommen. Der Vermieter sollte Ihnen aber eine Dauermietrechnung ausstellen als Beleg für den Vorsteuerabzug.
Wenn nein: teilen Sie das dem Vermieter mit.