Darf der Vermieter nach frühzeitiger Wohnungsübergabe innerhalb der Mietzeit die Wohnung ungefragt betreten?
Der Mieter kündigt die Wohnung zu November und hat eine Kündigungsfrist zum vollen Monat - zahlt also noch bis Ende Februar Miete.
Der Mieter und Vermieter vereinbaren eine Wohnungsübergabe Anfang Januar auf Bestreben vom Mieter in Abstimmung mit dem Vermieter früher aus der Kündigungsfrist entlassen zu werden. Der Mieter räumt dem Vermieter ein, Wohnungsbesichtigungen durchzuführen sowie spezifisch genannte Reparaturarbeiten. Mit der Wohnungsübergabe hat der Mieter keine Schlüssel mehr für die Wohnung.
Mieter A stellt fest, dass der Vermieter schon Mitte Februar die Namen der Nachmieter an Haustür und Briefkasten angebracht hat (nicht die Nachmieter) und dass die Nachmieter schon Ende Februar in die Wohnung gezogen sind. Darüberhinaus sind in der Wohnung nicht abgesprochene Handwerkertätigkeiten vollzogen worden ohne Rücksprache mit dem Mieter.
Die Vermieter argumentieren, dass der Mieter trotz Anmietung bis Ende Februar mit der Wohnungsübergabe sämtliches Recht auf Bestimmung, wer die Wohnung wann betritt und sich aufhalten darf, abgetreten hat und dass auch die Nachmieter sich rechtmäßig in der Wohnung aufhalten dürfen.
Stimmt das? Oder hat der Mieter Recht auf Mietrückzahlung aufgrund frühzeitiger Nutzung der Wohnung durch die Nachmieter. Und haben der Vermieter, Handwerker und Nachmieter Hausfriedensbruch begangen, da sie die vom Mieter angemietete Wohnung außerhalb des Rahmens von Wohnungsbesichtigungen und den spezifischen Arbeiten betreten haben?
1 Antwort
"Wohnungsübergabe Anfang Januar auf Bestreben von Mieter A in Abstimmung mit dem Vermieter"
Du hast die Übergabe veranlasst, die Schlüssel übergeben, ein Hausfriedensbruch liegt also schon mal NICHT vor.
Du hättest damit ja bis Ende Februar warten können!
Die Nachmieter sind ENDE FEBRUAR eingezogen, wieviel Tage möchtest Du dann also erstattet haben?
Diesen Anspruch sehe ich persönlich nur dann, wenn der Vermieter für diesen Zeitraum bereits Miete von den Nachmietern bekommen hat, von wegen der Bereicherung.
Hat dieser aber vermutlich nicht, die durften wohl schon rein und sind dann offiziell Mieter ab dem 01.03., wie das halt so oft gemacht wird.
Ich pers. hätte kein Bock auf Stress und Streiteren wegen vielleicht ein paar Tagen.
Dann lieber abhaken und seine Ruhe haben.
Aber muss jeder selbst wissen/entscheiden.
Hier verhält es sich ja gerade so, als das die/der Mieter selbst auf sein drängeln hin die Wohnung bereits aufgegeben hat und den Schlüssel dem Vermieter übergeben hat.
Und ob da nun der Vermieter, Handwerker oder sonst wer in die Wohnung reingeht, ist aus meiner Sicht solange egal, solange der Vermieter für diese Zeit keine Miete kassiert.
Denn das darf der Vermieter nämlich nicht, zweimal fur den selben Zeitraum Miete kassieren. Nennt sich dann Bereicherung.
Hi danke für deine schnelle Antwort. Der Mieter hat die Wohnung aber noch bis Ende Februar gemietet. Darf dann wirklich der Vermieter einfach Menschen für nicht vom Mieter erlaubte Zwecke in die Wohnung lassen. Wenn der Mieter mit der Wohnungsübergabe alle Rechte verliert, sollten dann nicht auch alle Pflichten/Mietzins obsolet sein?