Darf der Vermieter meine Wohnung als Büro absetzen?

Wo genau wurde der Wohnraum als Büro angegeben?

Im gerichtlichen Mahnbescheid ist von Büroräumen die Rede und nicht von Wohnräumen. Im Mietvertrag steht aber Wohnräume und ich nutze es ja auch als Wohnung.

4 Antworten

Es geht nur um den gerichtlichen Mahnbescheid. Da muss der Vermieter beim Ausfüllen des Antrages eine Nummer angeben, um die Art der Forderung zu beschreiben. (vgl. Hauptforderungskatalog der Mahngerichte.)

Die Nummer 17 lautet: "Miete für Geschäftsraum einschl. Nebenkosten"

Die Nummer 20 lautet: "Mietnebenkosten – auch Renovierungskosten – (nur für Wohnraum*; falls keine Miete geltend gemacht wird, sind PLZ und Ort der Wohnung im Vordruck Zeile 35 einzutragen.)"

Offensichtlich hat der Vermieter, als der den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ausgefüllt hat, sich in der Nummer geirrt. Deshalb erscheint bei Dir die falsche Bezeichnung. Er hätte richtigerweise die Nummer 20 angeben müssen.

Das ändert aber praktisch nichts an der Rechtslage. Vor allem kann man daraus nicht den Schluss ziehen, der Vermieter würde die Wohnung als Büro absetzen.

Logischerweise kann er einen "Büroraum" in der von Dir gemieteten Wohnung nicht für sich selbst steuermindernd ansetzen

- und kann auch keine "erhöhten" Nebenkosten von Dir einfordern, wenn Du einen Raum in Deiner Mietwohnung privat als Arbeitszimmer nutzt.

Ich habe ja eine Wohnung gemietet und nutze diese als solche. Nur in den Schreiben vom Gericht wegen den Nebenkosten war Büroräume angegeben vom Vermieter.

0

Normalerweise steht im Mietvertrag: hauptsächlich als Wohnraum nur teilweise Büro erlaubt (sinngemäß). Mein Mieter zieht auch einen Teil ab als Büro weil er selbständig ist. Die BK anteilig. Wenn z.B. eine 4 köpfige Familie drinnen wohnt bleibt nur 1 Zimmer übrig. Wenn er alleine wohnt weniger als die Hälfte sicher.

Ich vertehe aber nicht warum die Bk anders verrechnet werden müßten. Er muss das Gesamte pro QM umrechnen.

Im Mietvertrag steht nur Wohnraum. Ich war mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden und habe Widerspruch eingelegt. Mein Vermieter hat sofort ein gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt wo drin steht das es sich komplett um Büroräume handelt. Deswegen geh ich von aus, das er das ganze Haus ( 3 Mietparteien) als Büroräume angibt. Ich weiß nicht ob dies so rechtens ist.

0

Ich kenne keinen Vermieter der seinem Mieter Einblicke in seine Steuererklärung gibt und zweifele daher an Deinen Behauptungen.

Wie oben beschrieben steht im Schreiben vom Gericht das es um Nebenkosten von Büroräumen geht. Ich habe aber einen Mietvertrag über eine Wohnung und nutze diese auch als solche.

0
@Ronny144

Die schreiben da von der Baugenehmigung und nicht von der Steuer.

1
@Ronny144

Wenn z.B. die BK 300 ausmachen und die WFL 100 QM ist, der Büroraum ist ca 20 Qm groß , macht das ein Fünftel. Ich verstehe den Streit nicht.

0