Darf der Vermieter die komplette Beseitigung von Feuchtigkeit verweigern? Und muss der Vermieter für teure Wandfarbe aufkommen?

5 Antworten

Wie Du sagst "Mietrecht " - hier ist aber Finanzfrage.

correct: Da hättest Du gleich auf www.gutefrage.net verweisen können.

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@LittleArrow

LittleArrow:

Du hättest Dir diese Bemerkung sparen können - ich kenne diese Seite nicht. 

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@LittleArrow

Naja, vielleicht könnte sich wenigstens der neue Mitarbeiter privatier59 mal äußern, auch wenn er seinen Lohn noch nicht erhalten hat:)

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"dass das Wasser hinter der Spülmaschine wohl seit geraumer Zeit unter die Küchenfliesen gelaufen ist"

Das sind aber die Fussbodenfliesen! nicht die Wandplatten und das bedeutet, das das Wasser unter den Estrich gelaufen ist. Das ist eine völlig andere Situation. Unter dem Estrich ist eine Trittschalldämmung aus Styropor. Auch die ist nass und schimmelt.

Wenn der Estrich aus den betreffenden Räumen raus muss, wird die Wohnung unbewohnbar. Auch der neue Estrich muss ja trocknen.

Da müssen auf jeden Fall Fachleute ran, die auch entsprechend beaufsichtigt werden.

Die Antwort von LittleArrow ist weitestgehend korrekt.

Es ist offensichtlich, dass die Durchfeuchtung der Wand von der defekten Spülmaschine herrührt. Dass dieser Wasseraustritt so lange unentdeckt blieb und erst per Zufall aufgefallen ist, liegt ja daran, dass man normalerweise nicht hinter seine eingebaute Küchenzeile schaut. 

Damit hat sich das "Lüftungsproblem" m.E. zur Gänze erledigt. In der Wand, zudem verdeckt, aufsteigendes Wasser kann man nicht durch Lüften verhindern. Wer kann schon hinter einer Küchenzeile lüften?

Halbe Sachen, wie vom Vermieter vorgeschlagen, sind definitiv kontraproduktiv. Es macht keinen Sinn, die Fliesen nicht abzuschlagen. Die Trocknungsdauer würde Monate in Anspruch nehmen. Über diese Zeit wäre die Küche nur sehr eingeschränkt nutzbar.

Von daher: Küche komplett abbauen, Fliesen runter (ein neuer Fliesenspiegel, wenn es denn unbedingt einer sein muss, kostet wirklich nicht die Welt), Wohnzimmerwand von der Tapete befreien und mit Trocknungsgerät (gerade jetzt im Winter, ist mit einer Selbstaustrocknung nicht zu rechnen) professionell trocknen.

Ab sofort die Miete kürzen! Schließlich seit ihr in eurem Wohnwert heftigst eingeschränkt, wenn die Küche (ggf. wochenlang) nicht nutzbar ist und das Wohnzimmer quasi zur Baustelle wird.

Der Vermieter hat alle Kosten der Instandsetzung und alle notwendigen Auslagen, die euch entstehen, zu ersetzen. 

Selbstverständlich muss er auch neue Tapeten und den exclusiven Anstrich im Wohnzimmer bezahlen. Stromkosten für die notwendigen Trockner (idealerweise mit kleinem Zwischenzähler erfassen) muss er ebenso zahlen, wie die ggf. notwendige Auslagerung der Wohnzimmeranbauwand. Solltet ihr, weil die Küche unbenutzbar ist, auswärts essen müssen, sind selbst diese Kosten im normalen Rahmen (also kein 4-Gang-Menü im Sternerestaurant), zu ersetzen.

Ob der Vermieter eine entsprechende Versicherung hat, bei der er sich schadlos halten kann, spielt für Euch keine Rolle.

Im Übrigen sollte man schleunigst überprüfen, ob die Durchfeuchtung nicht auch nach unten, in Keller oder Nachbarswohnung gezogen ist?


Auf www.gutefrage.net tummeln sich mehr Mietrechtsexperten. Vielleicht stellst Du dort mal Deine Frage ein.

Aus meiner Sicht ist dem Ratschlag des Sachverständigen zu folgen, insb. wenn ihn der Vermieter beauftrag hat.

Schimmel bildet sich selten neu bei fachgerechter, sofortiger Trocknung und Schimmelvorsorgebehandlung. Der Schimmel hinter den Fliesen wird in der Wand bleiben, wenn er nicht behandelt wird. Selbständiges Trocknen hinter Fliesen dauert Monate und bringt erst Recht Schimmel hervor. 

Wir lüften und heizen 4-5 Mal am Tag, wie empfohlen.

4-5 Mal heizen am Tag hat noch niemand empfohlen. So oft lüften ist auch nicht automatisch richtig, weil man einfach "verkehrt lüften" kann.

Natürlich muss der Schaden, Euer Schaden, an der Wohnzimmerwand wieder hergestellt werden, wenn die Wand vollkommen durchgetrocknet und gegen Schimmel behandelt worden ist.

Bislang fehlt es an der Diagnose, was die Feuchtigkeitsheitsursache ist. Dies ist wegen der Kostentragung eine wichtige Überlegung!

Der Sachverständige wurde von der Hausverwaltung beauftragt.

Die Empfehlung 4-5 Mal am Tag Stoßzulüften (für 5-10 Minuten, je nach Außentemperatur) und danach zu heizen, um einen häufigen Luftaustausch und eine konstante Temperatur in den Räumen zu erreichen, wurde uns beim Einzug gegeben. 

Eine Diagnose gibt bisher nur im Groben. Wie gesagt, hat der Sachverständige die Spülmaschine, die das Eigentum des Vermieters ist, als Ursache ausgemacht.

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@marinabay

Das waren alles noch wichtige Details, die im Sachverhalt fehlten. Danke!

In diesem Falle einer vermieterseitig mängelhaften Wohnung kannst Du also sehr viel härter die unverzügliche vollständige Sanierung des Schadens fordern. Bis zu Schadenbeseitigung (auch im Wohnzimmer) kann ein Mieteinbehalt von der Bruttomiete(!) erfolgen. Dabei sind einige Regularien zu beachten, die Dir ein rechtskundiger Berater genau vorgeben sollte, z. B. Mieterverein, Fachanwalt.

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Die Frage wurde von Juergen sehr schon aufgeschlüsselt und erklärt. Der Vermieter ist sicher gegen Leitungswasserschäden versichert. Also kommt auch zur Werterhaltungs des Gebäudes nur eine fachmännische Beseitigung der Nässe in Frage.

Die höhe der Kosten sind nicht Euer Problem. Ob die Küche unbenützbar ist , wegen der fehlenden Spülmaschine kann ich so nicht beantworten. Kommt auch auf die Personenanzahl an. Eine Mietminderung ist sicher berechtigt.