Darf der Gerichtsvollzieher meine Sachen mitnehmen(Tochter)?

5 Antworten

Also rechtlich kann ich es nicht beurteilen.Für mich wäre auch die Frage, wie alt Du bist, wer Hauptmieter der Wohnung ist. Zimmer abschließen würde ich nicht, sondern offen mit dem Gerichtsvollzieher umgehen. Denn dann ist man ihn anschließend wieder los, er schreibt seinen Bericht und gut ist. Alles andere verursacht nur Komplikationen.

Wer da tatsächlich kommt weiß man natürlich nicht. Aber auch meines Wissens werden seltenst gebrauchte Gegenstände gepfändet, da die Verwertung weniger bringt als die Kosten von Lagerung und Wiederverkauf.

Fernseher zum Beispiel nur, wenn sie wirklich hochwertig sind. Playstation, x-box und so bringen doch auch nichts. Was hat man noch so als Jugendliche im Zimmer? Ein I-Phone für 1000,-€ wohl eher nicht.

Ich denke, Ihr müßt gar nicht soviel Angst haben vor dem Termin.

Du hast Dein eigenes Zimmer? Wenn Deine Sachen dort sind, so darf er sich daran nicht vergreifen, aber im Einzelfall bist Du verpflichtet ggf. durch geeignete Belege (Rechnung, Kaufvertrag) nachzuweisen, dass es Deins ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man sieht Sachen ja nicht an in wessen Eigentum sie stehen. Gepfändet werden können grundsätzlich alle Gegenstände die im Besitz des Vollstreckungsschuldners sind.

Allerdings gibt es eine Vielzahl von Ausnahmen. Unpfändbar ist beispielsweise der übliche Hausrat.

Ob sich der Gerichtsvollzieher dadurch beeindrucken lässt, wenn sich Gegenstände in einem Zimmer befinden das als Deins bezeichnet wird ist schwer abschätzbar.

Selbst wenn in diesem Zimmer Gegenstände gepfändet werden die in Deinem Eigentum stehen bedeutet das nicht, dass diese Gegenstände dann auch verwertet werden. Du könntest Rechtsbehelf gegen die Pfändung einlegen und dadurch Freigabe erreichen.

Er würde alles mitnehmen was sich in den Räumen der Schuldnerin befindet. Danach kannst du beweisen was dir gehört.

Aber der nimmt das meiste nicht mit, weil es sich kaum lohnt.

Ich würde Gold, Geld und neue Elektronik vorher auslagern.

Ganz einfach Du schließt Dein Zimmer ab und nimmst den Schlüssel mit. Dann kann weder Deine Mutter noch die GV dort rein und es kommt nicht dazu das Du das Eigentum aller Dinge im Zimmer belegen musst. Deine Mutter kann ja den GV informieren, das das Dein Zimmer ist. Dann stehen die Dinge im Zimmer auch nicht mehr in der Verfügung der Schuldnerin.

Es geht meist nur um Bargeld, hochwertige Elektronik etc oder Schmuck. Wenn also ein Lappi oder Smartphone vorhanden ist, sollte man das in Dein Auto legen, sofern vorhanden. Dann braucht man nicht die Quittung/Kaufvertrag dafür vorlegen. Dürfte bei Vertrags-Smartphones auch schwierig werden. Und bei Belegen darauf achten, das nicht der Name der Mutter drauf steht.