Darf der Arbeitgeber ohne Ankündigung Lohn einbehalten nach dem er zufrüh hochgestuft hat und die Summe der Rückzahlungsforerung nicht bekannt ist?
Mein Mann und ich arbeiten im gleichen Betrieb. Ende letzter Woche meldet sich der neue Geschäftsführer, vom ehemaligen Arbeitgeber, bei meinem Mann das sie ihn ein paar Monate zufrüh hochgestuft haben.
Mein Mann hat mit ihm ausgemacht das er mit dem Steuerbüro spricht wegen der Rückzahlung und das wenn er den genauen Betrag weiß mit dem Geschäftsführer klärt ob er es am Stück oder in Raten zurück zahlen kann.
Jetzt haben sie einfach sein komplettes Gehalt einbehalten.
Andererseits, da unser Zweig des Betriebes verkauft wurde (zum 01.04.2020) sollten meine Überstunden (über 200) ausbezahlt werden zum 31.12.2019. Auf die wir immer noch warten.
D.h. wir Schulden ein paar hundert Euro ihnen und sie uns ein paar Tausend.
Dürfen die dass dann einfach so machen vorallem ohne Ankündigung und das wir überhaupt die Chance hatten die Vorderung zurück zu zahlen? Wie gesagt wir wissen immer noch nicht die genauen Beträge.
1 Antwort
Liegt ein Irrtum tatsächlich vor oder nicht? Hier mal ein paar Beispiele von der Gewerkschaft ver.di und eine RA-Eröterung.
https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/++co++79828b42-ec21-11e5-a9e3-525400438ccf
http://www.hans-gottlob-ruehle.de/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht_45/arbeitsrecht_45.html
Tip: konsultiert einen Arbeitsrechtler, wenn Ihre eine Arbeitsrechtschutzversicherung habt. Eure Fragen können hier kaum schlüssig beantwortet werden.
Du steigst da durch? Der ehemalige Arbeitgeber hat sein komplettes Gehalt einbehalten? Wie geht das?