darf das jobcenter die komplette rentennachzahlung bei erwerbsminderung einbehalten

4 Antworten

Es wird nur das berechnet was man vom Jobcenter in der Zeit bekommen hat , hat man eine behinderung ab dem Merkzeichen g dann bekommt man pro Monat von der Nachzahlung 60 € Mehrbedarf und 30€ Pauschale also pro Monat 90€ . Ich selber hatte eine Nachzahlung für 4 Monate und durfte von den 2580€ Nachzahlung 360€ behalten.

Nahr da kommt ja freude auf wen ich das lesse ,den ich soll 2.996.56 von mein Erwerbsminderung als nach zahlung bekommen .Und dan muss ich rechen das die arge das alles bekommt,dann bekomme ich ganichts mehr .den ich weiss noch nicht mal wie es gerchnet auf harzt.4 .

0
@petersmartens

man wird hier voll ver..., man hat den Anspruch Differenz zwischen Erwerbsminderungsrente und Hartz IV . Lasst Euch nicht in die Irre führen. Wenn die Erwerbsminderungsrente höher ist dann sowieso. Ich kämpfe jetzt auch ..

0

Hallo horsti57, es läuft so, wenn die Rente rückwirkend gezahlt wird, dann behält die Deutsche Rentenversicherung die Nachzahlung erst mal ein, weil sie abwartet ob nicht das Jobcenter eine Aufrechnung haben will, die Rentenversicherung weiß davon, da Du im Rentenantrag angeben mußt, ob Du zwischenzeitlich Alg I, Alg II oder andere Leistungen beziehst. Wenn das Jobcenter dann mit der Rentenversicherung abgerechnet hat und noch was bleibt, dann bekommst Du die restliche Rentennachzahlung. Das Jobcenter rechnet auf, da sie Dir vorher das Arbeitslosengeld II gezahlt haben und Dir stehen nicht 2 Leistungen für die gleiche Zeit zu.

Differenz zwischen Alg II und Erwerbsminderungsrente..Ich eben schon seit 1.1.20 noch was bleibt. .lasst Euch doch nicht in die Irre führen. Man hat Anspruch darauf, nicht was übriegt bleibt..Differenz zwischen Erwerbsminderungsrente und Hartz IV bei mir jedenfalls. Bin täglich im Kontakt per Mail mit der Rentenversicherung !

0

Ich habe ebenso einen rentenantrag gestellt während ich Hartz 4 bekam. Im Dezember 2017 stellte ich den rentenantrag. Es kam eine Ablehnung dementsprechend Widerspruch und jetzt Reha. In dem Fall das die Rente gewährt wird bekommt das jobcenter ja das Geld für Im Moment ein 3/4 Jahr zurück (+GdB 50 G mehrbedarf). Wenn ich jetzt aber das jobcenter "verlasse" weil ich zu meinem Bruder ziehe, der sich ab jetzt um mich kümmert und sagen wir in 2 Monaten wird dann die Rente gewährt, bekommt das jobcenter dann immer noch die nachZahlung? Würde das dann eigentlich lieber meinem Bruder geben.

Hallo, wahrscheinlich wäre es gut, Dich beraten zu lassen , von einem Anwalt für Sozialrecht. Hol Dir dafür einen Beratungsschein.

also ich würde mich auf jeden fall beraten lassen und es prüfen lassen von mein anwalt .

0