Darf das Finanzamt Fotos des eingerichteten doppelten Haushalts verlangen?

3 Antworten

Hallo,

bist du nicht zur Mitarbeit bereit, ziehst du letztlich doch den Kürzeren. Den längeren Arm hat die Behörde !

Scheinbar haben deine Angaben/Belege in der Steuererklärung den Finanzbeamten noch nicht  überzeugt. In dem Fall darf der Finanzbeamte auch persönlich bei dir vorbeikommen und sich das Arbeitszimmer ansehen. Darüber wirst du im Normalfall vorher informiert, stellst du dich quer, darf das Finanzamt auch unangemeldet bei auftauchen.

Du kannst dann dennoch den Zutritt zur Wohnung verweigern, dann musst du aber damit rechnen, dass die Arbeitszimmerkosten nicht anerkannt werden 

(Niedersächsisches FG vom 9.3.1993, VII 314/90, EFG 1994 S. 182).

Wie sieht das dann mit den Kosten aus? Zahlen die dann den Tag Arbeitsausfall?

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@hildefeuer

diese Frage stellt sich bei unangemeldeten Besuch erst gar nicht, ansonsten gleich abklären.

Ich würde e nicht solch Harry deswegen machen. 

Habe ich nichts zu verbergen....... Foto per Smartphon schießen, ausdrucken, hinschicken, fertig ! 

Ansichten die nicht gesehen werden sollen kann man ja vorher ausscheiden .......grins !  

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Es geht nicht um ein Arbeitszimmer welches abgesetzt werden soll! Das wäre sicher ein anderer Sachverhalt.

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@comka

ups .....stimmt ! es ändert aber nichts an der Tatsache der Mitwirkung, denn *du* möchtest etwas anerkannt haben.

Je mehr man sich dagegen zu stellen versucht, um so zwielichtiger erscheint dem Finanzbeamten der Vorgang.

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Noch viel.krasser wäre doch wohl wenn Dir die Steuerfahndung die Bude stürmt. Also tu dem FA den Gefallen.

Die Frage ist nicht, ob ich es nicht einfach doch tun sollte oder könnte, sondern die Frage ist für mich, ob diese Forderung rechtlich überhaupt möglich ist. Was ich daraus mache ist dann eine andere Sache.

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Ich würde die Fotos machen und zur Einsicht bereitstellen. Die Fotos kann man ausdrucken und persönlich vorlegen und dann wieder mitnehmen. Die Privatsphäre wäre ja erst gestört, wenn diese Fotos nicht mehr kontrollierbar wären. Also beliebig weitergegeben werden könnten.

Ist ja genauso mit Arztrechnungen. Da fällt das Arztgeheimnis ja bei den Steuerbehörden auch. Die können ja auch Einsicht in Arztrechnungen verlangen. Der Steuerbürger kann dies ja auch nicht ablehnen mit Hinweis auf das Arztgeheimnis. Immerhin handelt es sich ja um ein Grundrecht.


Mir geht es viel eher darum, dass es niemanden etwas angeht, was ich da wie rumliegen habe, was ggf. an Fotos über dem Bett hängen oder was auch immer. Es befinden sich dort schließlich nicht nur die geltend gemachten Gegenstände, sondern eben auch private Dinge.  Klar: Könnte man alles wegräumen usw. Aber es geht mir um die prinzipielle Frage, ob das überhaupt verlangt werden DARF.

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@comka

Dir sollte klar sein, warum das FA die Fotos verlangt. Ich gehe davon aus, das die eingereichten Belege angezweifelt werden. Es könnte sich ja um Gefälligkeits-Belege handeln, bzw. Belege einer anderen Person. bzw. es wurde etwas gekauft und später zurückgegeben.

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@hildefeuer

Es gibt aber eine Möglichkeit sich dessen zu entziehen. Du hast keinen Fotoapparat und kein Smartphone und musst deshalb einen professionellen Fotografen beauftragen und diesem einen Tag die Wohnung überlassen. Trage diese Kosten, incls. Ersatzunterkunft für einen Tag an das FA heran und bitte um Kostenübernahme.

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@hildefeuer

Die Antwort des FA wird entweder sein, daß ein Finanzbeamter sich das dann persönlich anschaut oder aber, daß die Kosten aberkannt werden.

Und das mit dem Smartphone wird ein Schuß ins Knie wenn man selbiges steuerlich absetzt.

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@Privatier59

Klar, aber es gibt auch noch die Möglichkeit die Fotos in einem Password gesicherters zip Arciv zu übermitteln. Als Password eine Reihe von Sonderzeichen die nicht auf der Tastatur sind und das Password als Foto per Email übermitteln. Dann hat die Sachbeatreiterin Spass dabei zu ermitteln wie man z. B. ø Ø eingibt.

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@hildefeuer

Offensichtlich zweifelt es etwas an, das ist schon klar. Es ist auch kein Gefälligkeitsbeleg dabei und es geht eher um "Kleinkram" und nicht um zehntausende von Euros - weshalb mir die Anzweiflung ohnehin schon als Schikane erscheint. Alles angegebene stimmt, von daher wäre der Beleg kein Problem. Tatsächlich geht es mir rein um die von mir gestellte Frage, ob diese Forderung rechtens ist, wegen des Schutzes der Privatsphäre. Leider wird genau diese Frage hier nicht beantwortet. Ein "stell dich mal nicht so an" ist da nicht hilfreich.

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