Darf das Finanzamt die Gehaltsabrechnung verlangen ( Nach Harzt 4 Austritt)?

1 Antwort

Anhand der Fragestellung gehe ich mal davon aus, dass dein Vater oder du noch Unterstützung vom Jobcenter bekommen. Dein Bruder muss als Teil der Bedarfsgemeinschaft dann natürlich sein Einkommen offenlegen. Allerdings gegenüber dem Jobcenter. Das Finanzamt erhält die Abrechnung durch den Arbeitgeber ohnehin schon.

Dürfen die denn alles ab 450€ abziehen, obwohl er nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft ist ( Er ist ausgetreten )

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@MayaKetchup

Du hast doch selber geschrieben, dass ihr zusammen lebt. Also ist er auch Teil der Bedarfsgemeinschaft. Sein Einkommen wird nun eben berücksichtigt und er unterstützt euch anstelle aller anderen Steuerzahler. Finde ich total normal.

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@MayaKetchup

Bedarfsgemeinschaft bedeutet nicht, dass er ebenfalls ALG 2 "bedürftig" ist, sondern dass ihr zusammen lebt und füreinander wechselseitig einsteht. Ihr deckt euren Bedarf als Haushalt quasi miteinander. Als solche muss er dann auch seine Einkünfte offen legen, das stimmt.
Nicht mehr zu eurer Bedarfsgemeinschaft gehört er z.B. wenn er auszieht, heiratet oder älter als 25 wird.

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