Darf das Finanzamt die Gehaltsabrechnung verlangen ( Nach Harzt 4 Austritt)?
Hallo zusammen,
darf das Finanzamt die Gehaltabrechnung von meinem Bruder verlangen? Er bezieht kein Sozialgeld mehr, lebt allerdings noch mit uns, da er sich nicht zutraut auszuziehen ( Student)
Nach dem Angaben meines Vaters, hätte das Jobcenter noch den Mitanteil von ihm bezahlt ( fragwürdige Quelle, er ist sich selbst nicht sicher). Demnach sagt er, die würden alles bis 450euro zurück verlangen. Um ehrlich zu sagen macht das für mich nicht so viel Sinn, was sagt ihr?
1 Antwort

Anhand der Fragestellung gehe ich mal davon aus, dass dein Vater oder du noch Unterstützung vom Jobcenter bekommen. Dein Bruder muss als Teil der Bedarfsgemeinschaft dann natürlich sein Einkommen offenlegen. Allerdings gegenüber dem Jobcenter. Das Finanzamt erhält die Abrechnung durch den Arbeitgeber ohnehin schon.

Du hast doch selber geschrieben, dass ihr zusammen lebt. Also ist er auch Teil der Bedarfsgemeinschaft. Sein Einkommen wird nun eben berücksichtigt und er unterstützt euch anstelle aller anderen Steuerzahler. Finde ich total normal.

Bedarfsgemeinschaft bedeutet nicht, dass er ebenfalls ALG 2 "bedürftig" ist, sondern dass ihr zusammen lebt und füreinander wechselseitig einsteht. Ihr deckt euren Bedarf als Haushalt quasi miteinander. Als solche muss er dann auch seine Einkünfte offen legen, das stimmt.
Nicht mehr zu eurer Bedarfsgemeinschaft gehört er z.B. wenn er auszieht, heiratet oder älter als 25 wird.
Dürfen die denn alles ab 450€ abziehen, obwohl er nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft ist ( Er ist ausgetreten )