Darf das ewerk meiner Lebensgefährtin den Strom sperren?
Hallo ich habe folgendes Problem, ich bin bei meiner Freundin eingezogen.
Das E Werk hat ihr jetzt den Zähler für den Heizungsstrom gesperrt weil sie von mir noch eine offene Forderung haben.
Ich kann die Forderung nicht begleichen ich muss leider sogar in ein Insolvenzverfahren.
Der Mietvertrag läuft auf sie ich bin nicht eingetragen.
Wir sind nicht verheiratet oder ähnliches. Im Prinzip hab ich mit der Wohnung sowie mit dem Strom nichts zu tun.
Man hält aber die Sperre aufrecht weil ich hier wohne seit 10 Tagen verläuft jeglicher Klarubgsversuch im Sand. Was hat sie für Möglichkeiten sie hat nämlich keine Schulden beim Versorger.
1 Antwort
Und woher weißt das E Werk, wenn Du mit der Wohnung nichts zu tun hast, überhaupt von dem Zähler Deiner Freundin?
Und nein, wenn Du mit der Wohnung nichts zu tun hast, Vertragspartner ausschließlich Deine Freundin ist, dann dürfen die ihr den Strom nicht aufgrund Deiner Schulden sperren.
Ab zum Anwalt.
Gehe zum Amtsgericht, da bekommst Du für um die 20 Euro einen Berechtigungsschein für die Erstberatung beim Anwalt.
Der kann auch PKH beantragen.