Darf das ewerk meiner Lebensgefährtin den Strom sperren?

1 Antwort

Und woher weißt das E Werk, wenn Du mit der Wohnung nichts zu tun hast, überhaupt von dem Zähler Deiner Freundin?

Und nein, wenn Du mit der Wohnung nichts zu tun hast, Vertragspartner ausschließlich Deine Freundin ist, dann dürfen die ihr den Strom nicht aufgrund Deiner Schulden sperren.

Ab zum Anwalt.

Gehe zum Amtsgericht, da bekommst Du für um die 20 Euro einen Berechtigungsschein für die Erstberatung beim Anwalt.

Der kann auch PKH beantragen.